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Strafregisterbescheinigungen

Die Strafregisterbescheinigung (früher als Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis bezeichnet) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine derartigen Eintragungen enthält.

Erforderliche Unterlagen: die Antragstellung bei der Bundespolizeidirektion übernimmt die Gemeindeverwaltung für Sie; mitzubringen sind lediglich eine Geburtsurkunde und ein amtlicher Lichtbildausweis.

Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin hat zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal, entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung, persönlich am Gemeindeamt zu erscheinen.

Gebühren: € 28,60 Bundesgebühr + € 2,10 Bundesverwaltungsabgabe ODER € 14,30 + € 2,10 (für bestimmten Zweck - d.h. zur Vorlage bei einem Amt, Firma, Versicherung etc.).

Für die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung ist im mit einer Wartezeit von 3 bis 5 Tagen zu rechnen.