Gemeindeförderungen
Alternative Energiegewinnungssysteme Betrag: € 370,-- pro Anlage Gefördert wir die Errichtung von Photovoltaikanlagen und Stromspeicher Die Höhe der Förderung wird vom Gemeinderat festgelegt und beträgt derzeit € 370,-- pro Anlage. (in Form eines einmaligen nicht rückzahlbaren Beitrages an den Förderungswerber) |
Ersatz privater Wohngebäude- bzw. Wohnraumheizungsanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe (Öl oder Gas) Betrag: € 370,-- pro Anlage Die Höhe der Förderung wird vom Gemeinderat festgelegt und beträgt derzeit € 370,-- pro Anlage. (in Form eines einmaligen nicht rückzahlbaren Beitrages an den Förderungswerber) Förderrichtlinien.pdfDienstag, 20. Oktober 2020 SubventionsansuchenDienstag, 20. Oktober 2020 |
Kleingewerbeförderung Details finden Sie im PDF-Dokument: KleingewerbeförderungMittwoch, 13. Juli 2016 |
Musikalische Früherziehung Betrag: 100 % für die ersten 2 Jahre Gesamtkosten werden von der Gemeinde getragen |
Musikschule Betrag: 50 % für 2 Jahre Rückerstattung der Hälfte der Kosten auf Antrag nach mind. 2 Jahren aktiver Tätigkeit beim Musikverein Hilm-Kematen |
Tennis- u. Schikurse Betrag: € 50,00 von örtlichen Vereinen durchgeführt: pro Teilnehmer; HWS in Kematen/Ybbs (werden bei der Anmeldung vom Verein direkt in Abzug gebracht) |
Zuchttierförderung Ankauf Zuchtstier: 25 % des Kaufpreises Künstl. Besamung (Rinder) durch Tierarzt: € 9,-- pro Rind |