Gemeindeförderungen

Alternative Energiegewinnungssysteme
Betrag: € 370,-- pro Anlage

Gefördert wir die Errichtung von Photovoltaikanlagen und Stromspeicher

Die Höhe der Förderung wird vom Gemeinderat festgelegt und beträgt derzeit € 370,-- pro Anlage. (in Form eines einmaligen nicht rückzahlbaren Beitrages an den Förderungswerber)

Ersatz privater Wohngebäude- bzw. Wohnraumheizungsanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe (Öl oder Gas)
Betrag: € 370,-- pro Anlage

Die Höhe der Förderung wird vom Gemeinderat festgelegt und beträgt derzeit € 370,-- pro Anlage. (in Form eines einmaligen nicht rückzahlbaren Beitrages an den Förderungswerber)

Förderrichtlinien.pdf

Dienstag, 20. Oktober 2020

Subventionsansuchen

Dienstag, 20. Oktober 2020

Kleingewerbeförderung

Details finden Sie im PDF-Dokument:

Kleingewerbeförderung

Mittwoch, 13. Juli 2016

Musikalische Früherziehung
Betrag: 100 %

für die ersten 2 Jahre

Gesamtkosten werden von der Gemeinde getragen

Musikschule
Betrag: 50 %

für 2 Jahre

Rückerstattung der Hälfte der Kosten auf Antrag nach mind. 2 Jahren aktiver Tätigkeit beim Musikverein Hilm-Kematen

Tennis- u. Schikurse
Betrag: € 50,00

von örtlichen Vereinen durchgeführt:

pro Teilnehmer; HWS in Kematen/Ybbs (werden bei der Anmeldung vom Verein direkt in Abzug gebracht)

Zuchttierförderung

Ankauf Zuchtstier: 25 % des Kaufpreises

Künstl. Besamung (Rinder) durch Tierarzt: € 9,-- pro Rind