Fundamt - Gemendeamt
Wer eine fremde, verloren gegangene bzw. vergessene Sache findet, ist grundsätzlich zur Rückgabe verpflichtet. Wenn ein Wert von 10 Euro überschritten wird und die Verlustträgerin/der Verlustträger nicht bekannt ist, besteht die Verpflichtung, den Fund bei der zuständigen Behörde - dem Gemeindeamt - zu melden und die gefundene Sache dort abzugeben. Gefundene Ausweise und Dokumente, die mit einem Namen versehen sind, sind ebenfalls bei der zuständigen Behörde abzugeben. Die Fundbehörden versuchen, die rechtmäßige Besitzerin/den rechtmäßigen Besitzer ausfindig zu machen, um die Fundsachen retournieren zu können. Sollte der Fundgegenstand nicht binnen eines Jahres vom rechtmäßigen Besitzer abgeholt werden, kann der Finder seinen Anspruch darauf am Gemeindeamt geltend machen.