Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Informationsfreiheitsgesetz
Die Amtsverschwiegenheit wird abgeschafft und der Zugang zu staatlichen Informationen erleichtert.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 26. Februar 2024
- Inkrafttreten: überwiegend 1. September 2025
Ziele
- Transparenz staatlichen Handelns
- Transparenz staatsnaher Unternehmungen
Inhalt
- Einrichtung und Betrieb eines Informationsregisters
- Rascher Informationszugang
Hauptgesichtspunkte
Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit ist in der österreichischen Bundesverfassung ausdrücklich verankert, ebenso wie die – in einem Spannungsverhältnis zu dieser stehende – Auskunftspflicht der Verwaltung. Diese Rechtslage führt regelmäßig zu einem schlechten Abschneiden Österreichs in internationalen Transparenzrankings. Entsprechend dem berechtigten Interesse an einem möglichst weiten Zugang zu staatlichen Informationen wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet, indem das Amtsgeheimnis endgültig beseitigt, staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden sollen. Staatliches Handeln soll für jedermann weitestgehend transparent gemacht, der Zugang des Einzelnen zu staatlichen Informationen erleichtert und jener zu staatsnahen unternehmerischen Informationen eröffnet werden.
Die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit wird aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, indem eine verfassungsgesetzliche Informationsverpflichtung und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht (Grundrecht) auf Zugang zu Informationen geschaffen werden. Die verfassungsgesetzlichen Bestimmungen zur Informationsfreiheit werden einfachgesetzlich in einem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ausgeführt.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 5/2024 (→ RIS)
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Regierungsvorlage (→ Parlamentsdirektion)
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundeskanzleramt