Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Reisewarnung

Eine Reisewarnung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten für ein bestimmtes Land bzw. Gebiet ist ein klares Indiz für das Vorliegen einer Gefahr in einem Reisezielgebiet. Dabei wird angenommen, dass ein Durchschnittsreisender eine Reise in ein solches Land bzw. Gebiet nicht antreten würde.

Aufgrund einer genau definierten Entscheidungsmatrix gibt das BMEIA die folgenden Stufen vor:

Stufen Vorgegebener Text Gründe
1. Guter Sicherheitsstandard "Guter Sicherheitsstandard"  
2. Erhöhtes Sicherheitsrisiko "bei Reisen nach/in das Gebiet .... wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen" Straßenraub, Überfälle auch tagsüber, vermehrt gewalttätige Demonstrationen, Naturkatastrophen (Vulkanausbruch, Erdbeben, Überschwemmungen) sowie Industrieunfälle mit daraus resultierenden Personen- und Sachschäden, Risiko von Terroranschlägen, Epidemien
3. Hohes Sicherheitsrisiko in einem bestimmten Gebiet "von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das Gebiet wird abgeraten" gewalttätige Auseinandersetzungen mit Todesopfern, hohes Risiko von Terroranschlägen; Naturkatastrophen (Vulkanausbruch, Erdbeben, Überschwemmungen) sowie Industrieunfälle mit daraus resultierenden Personen- und Sachschäden, Epidemien
4. Hohes Sicherheitsrisiko in einem Land "von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das Land wird abgeraten" gewalttätige Auseinandersetzungen mit Todesopfern, hohes Risiko von Terroranschlägen, Naturkatastrophen (Vulkanausbruch, Erdbeben, Überschwemmungen) sowie Industrieunfälle mit daraus resultierenden Personen- und Sachschäden, Epidemien
5. Partielle Reisewarnung für ein bestimmtes Gebiet

1. "vor Reisen in dieses Gebiet wird gewarnt"

2. "Österreicherinnen/Österreicher, die sich derzeit in diesem Gebiet aufhalten, werden dringend ersucht, sich unverzüglich mit der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde bzw. der nächstgelegenen Vertretung eines EU-Mitgliedstaates in Verbindung zu setzen"

3. "Den in diesem Gebiet lebenden Österreicherinnen/Österreichern wird dringend empfohlen, das Land zu verlassen"

(bürger-) kriegsähnliche Zustände, verhängtes Kriegsrecht, Krieg, Bürgerkrieg, Epidemien
6. Reisewarnung

1. "vor Reisenin dieses Land wird gewarnt"

2. "Österreicherinnen/Österreicher, die sich derzeit in diesem Land aufhalten werden dringend ersucht, sich unverzüglich mit der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde bzw. der nächstgelegenen Vertretung eines EU-Mitgliedstaates in Verbindung zu setzen"

3. "Den in diesem Land lebenden Österreicherinnen/Österreichern wird dringend empfohlen, das Land zu verlassen"

(bürger-) kriegsähnliche Zustände, verhängtes Kriegsrecht, Krieg, Bürgerkrieg, Epidemien

 Quelle: BMEIA

Weitere Informationen zu den Themen "Reisepass und Einreisebestimmungen", die "wichtigsten Notrufnummern" sowie Informationen zur Geltung des "Führerscheins in der EU" bzw. zur Geltung des "Führerscheins außerhalb der EU" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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Letzte Aktualisierung: 19. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion