Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Arztbesuch in EU-Staaten

Wer in EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten und die Schweiz reist, braucht die e-card, da sich auf deren Rückseite grundsätzlich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) befindet. Vertragsärztinnen/Vertragsärzte sowie Vertragskrankenanstalten in den genannten Staaten sind aufgrund internationaler Verträge verpflichtet, die EKVK zu akzeptieren. Die erforderlichen Leistungen werden unter den gleichen Bedingungen gewährt, wie sie den Staatsangehörigen jenes Staates gewährt werden.

Wird die Europäische Krankenversicherungskarte nicht akzeptiert und auf eine Barzahlung der Behandlung bestanden bzw. soll eine Behandlung bei einer Privatärztin/einem Privatarzt oder in einem privaten Krankenhaus erfolgen, ist es empfehlenswert, sich eine detaillierte Rechnung ausstellen zu lassen. Diese sollte

  • die Art der Behandlung,
  • den Umfang der Behandlung,
  • die Diagnose und
  • das Datum der Behandlung

enthalten.

Bei Verlust der e-card oder wenn die/der Versicherte über keine gültige Europäische Krankenversicherungskarte verfügt (in diesem Fall sind die Datenfelder der Karte mit Sternen versehen), besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Krankenversicherungsträger eine sogenannte Bescheinigung als provisorischen Ersatz für die EKVK zu beantragen.

Weitere Auskünfte rund um die e-card sind bei der E-Card-Serviceline unter der Telefonnummer +43 (0) 50 124 3311 erhältlich. Weitere Informationen zur medizinischen Behandlung in anderen EU-Staaten finden sich auf oesterreich.gv.at. Informationen gibt es auch auf dem USP auf der Seite zu Erkrankung während des Urlaubs.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz