Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Kärnten

Ermäßigungen des Bundeslandes Kärnten

Kärntner Linien

Personen ab dem vollendeten 63. Lebensjahr (ab dem 63. Geburtstag) erhalten Einzel- und Tageskarten der Kärntner Linien zum Seniorenpreis gegen Vorweis eines Berechtigungsnachweises.

Zuständige Stelle:

Kärntner Linien

Heizzuschuss

Der Heizzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Kärnten. Die Leistung ist einkommensabhängig. Die Antragsstellung und deren Prüfung erfolgt ausschließlich beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt.

Zuständige Stelle:

Wohnsitzgemeindeamt

Website über Heizzuschuss in Kärnten ( Amt der Kärntner Landesregierung)

Ermäßigungen der Stadt Klagenfurt

50plusCard

Die 50plusCard kann im Bürgerservice- und Seniorenbüro beantragt werden. Die Karte ist kostenlos und berechtigt zu vielen Vorteilen und Ermäßigungen.

Zuständige Stelle:

Seniorenbüro
Lidmanskygasse 22 
9010 Klagenfurt am Wörthersee

Telefon: +43 463 537 2753
E-Mail: info@klagenfurt.at 

Essen auf Rädern

Diese Aktion ist eine Leistung für Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, sich selbst eine warme Mahlzeit zuzubereiten oder zu besorgen. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Der Preis pro Mahlzeit beträgt 10,65 Euro (inkl. Zustellung). Für Personen mit geringem Einkommen wird der Essenspreis sozial gestaffelt.

Zuständige Stellen:

Informationen zu Essen auf Rädern ( Magistrat Klagenfurt am Wörthersee)
Formular zur Aktion Essen auf Rädern ( Magistrat Klagenfurt am Wörthersee)

Ermäßigungen der Stadt Villach

Essen auf Rädern

Diese Aktion ist eine Leistung für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst eine warme Mahlzeit zuzubereiten oder zu besorgen. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause.

Erforderliche Unterlagen:

  • Einkommensnachweis (Pensionsbescheid, Unterhalt, ausländische Pension)
  • Bankverbindung (IBAN/BIC)

Zuständige Stelle:

Abteilung für Soziales
Italiener Straße 7
9500 Villach

Telefon: +43 4242 205/3300
E-Mailsoziales@villach.at

Website zur Aktion "Essen auf Rädern" ( Stadt Villach)

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion