Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Finanzielle Notlage
Wenn durch Verlust oder Diebstahl von Geldmitteln eine finanzielle Notlage entsteht, ist in erster Linie durch Bank- oder Postüberweisung oder durch Überweisung mittels Western Union oder ähnlichen Dienstleistungen Abhilfe zu schaffen.
Sollte dies in der gegebenen Situation oder in einem Land nicht möglich sein, kann beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) für die Finanzierung der Heimreise ein Depot errichtet werden. Dies erfolgt entweder durch Überweisung vom eigenen österreichischen Bankkonto, oder durch eine Einzahlung durch Angehörige, Freundinnen/Freunde oder die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber.
Bei diesem Service handelt es sich um eine Notfalleinrichtung, die keinesfalls für private Geldbeschaffung, etwa zur Urlaubsverlängerung, Weiterreise oder für Einkäufe genutzt werden darf.
Ist die Beschaffung von Eigenmitteln auch durch eine Depoterrichtung und die Hilfe von Angehörigen oder Freundinnen/Freunden nicht möglich, kann die Vertretungsbehörde im Fall einer unverschuldeten Notlage ein Heimsendungsdarlehen gewähren. Dieses gilt für die preisgünstigste Heimreise nach Österreich. Die betroffene Person muss sich außerdem verpflichten, das Darlehen später zurückzuzahlen. Voraussetzung für diesen Service ist, dass die betroffene Person in Österreich gemeldet ist (Zentrales Melderegister).
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten