Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Registrierungsbehörden

Für die Registrierung einer ID Austria, die nicht durch Umstieg von einer behördlich registrierten Handy-Signatur entstanden ist, muss eine Registrierungsbehörde aufgesucht werden. Dies dient zur Feststellung Ihrer Identität und um die ID Austria mit Ihrem Smartphone zu verknüpfen.

Wichtig: Bringen Sie jedenfalls einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis bei Österreicherinnen/Österreichern) mit. 
Bringen Sie außerdem ein aktuelles Passfoto zum Termin mit, wenn Sie keinen österreichischen Reisepass oder Personalausweis (nicht länger als sechs Jahre abgelaufen) besitzen und auch kein Lichtbild für Ihre e-card bei einer Erfassungsstelle beigebracht haben.

Nutzen Sie die Checkliste für Ihren Behörden-Termin zur ID Austria Registrierung, um sich auf den Termin vorzubereiten.

Wenn Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde (z.B. via FinanzOnline oder von einem Magistrat/einer Bezirkshauptmannschaft), ist kein persönlicher Behördenweg notwendig, sondern diese Handy-Signatur kann einfach online auf die ID Austria umgestellt werden.

Registrierungsbehörden

Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger, die eine ID Austria beantragen möchten, können sich an folgende Registrierungsbehörden wenden (ausländische Staatsangehörige ausschließlich an Landespolizeidirektionen):

Achtung

Eine Registrierung bei der Gemeinde ist nur für Einwohnerinnen/Einwohner der jeweiligen Gemeinde möglich.

Hinweis

Bei manchen Behörden ist eine Terminvereinbarung notwendig. Informationen finden Sie auf der jeweiligen Webseite.

Bezirkshauptmannschaften

Magistrate

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Bezirkshauptmannschaften

Magistrate

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Bezirkshauptmannschaften

Magistrat

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Bezirkshauptmannschaften

Magistrat

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Bezirkshauptmannschaften

Magistrat

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Bezirkshauptmannschaften

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Magistrat

Finanzämter

Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

Ausländische Staatsangehörige können die ID Austria bei den Landespolizeidirektionen registrieren lassen, wobei jedoch ein Bezug zum Inland erforderlich ist (siehe § 4a Abs. 2 E-Government-Gesetz). Der Inlandsbezug ist bei der Registrierung glaubhaft zu machen, z.B. durch Vorlage einer Meldebestätigung, eines Studierendenausweises oder einer Bestätigung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers (die Vorlage eines Nachweises ist ausreichend).

Weitere Informationen auf oesterreich.gv.at:

Letzte Aktualisierung: 21. November 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres