Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Der Bundesstaat Österreich

Österreich ist eine repräsentative Demokratie, d.h. die österreichische Bevölkerung wählt das Parlament (konkret: den Nationalrat und die Landtage), welches den Wählerwillen dann nach außen hin präsentiert.

Die Bundesregierung (Bundeskanzlerin/Bundeskanzler, Vizekanzlerin/Vizekanzler, Bundesministerinnen/Bundesminister) ist eines der obersten Verwaltungsorgane in Österreich. Die Bundesregierung trifft Entscheidungen als Kollegium (in ihrer Gesamtheit). Sie ist nicht für eine bestimmte Funktionsperiode bestellt; traditionell wird sie allerdings nach jeder Nationalratswahl neu gebildet.

Staatssekretärinnen/Staatssekretäre gehören nicht der Bundesregierung an, sie unterstützen die Bundesministerinnen/Bundesminister bei ihren Aufgaben.

Der amtierende österreichische Bundeskanzler heißt seit 6. Dezember 2021 Karl Nehammer, Mag. Werner Kogler ist Vizekanzler.

Gemäß Artikel 72 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist zwingend die Funktion eines Vizekanzlers vorgeschrieben. Seine Hauptaufgabe ist die Vertretung des Bundeskanzlers in dessen gesamtem Wirkungsbereich.

Die Gesetzgebungsperiode des Nationalrates dauert grundsätzlich fünf Jahre; eine vorzeitige Auflösung durch Beschluss des Nationalrates ist möglich.

Das Staatsoberhaupt Österreichs ist die Bundespräsidentin/der Bundespräsident. Diese/dieser wird grundsätzlich alle sechs Jahre direkt vom Volk gewählt. Sie/er hat zahlreiche, in der Bundesverfassung verankerte Aufgaben, so z.B. die Ernennung und Entlassung der Bundesregierung, die Beurkundung von Gesetzen oder den Oberbefehl über das Österreichische Bundesheer. Teilweise sind die Aufgaben der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten auch repräsentativer Natur.

Seit dem 26. Jänner 2017 ist Dr. Alexander Van der Bellen österreichischer Bundespräsident.

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Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion