Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Elektronische Reisegenehmigung vor der Einreise
Manche Staaten außerhalb der EU verlangen vor der Einreise eine Online-Registrierung oder die Beantragung eines elektronischen Visums ("e-Visum"). Eine Einreise in diese Staaten ohne Vorab-Registrierung oder ohne elektronisches Visum ist in der Regel nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass sich Einreisebestimmungen rasch ändern können und daher empfohlen wird, immer die länderspezifischen Reiseinformationen des BMEIA zu konsultieren.
Unter anderem besteht eine solche Pflicht in folgenden Ländern (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
USA
Österreicherinnen/Österreicher, die visumfrei in die USA einreisen dürfen (Visa Waiver Program), müssen sich spätestens 72 Stunden vor Antritt der Flugreise (auch Transitflug) beim Elektronischen Reisegenehmigungssystem ESTA online registrieren.
Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen für die USA finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Kanada
Österreicherinnen/Österreicher, die auf dem Luftweg nach Kanada reisen oder dort zwischenlanden möchten, benötigen grundsätzlich eine elektronische Einreisegenehmigung, die "Electronic Travel Authorization" (eTA). Diese muss vor dem Flug online beantragt werden.
Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen für Kanada finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Australien
Für Reisen nach Australien muss vor Reiseantritt eine elektronische Einreiseerlaubnis ("eVisitor") eingeholt werden. Der Antrag kann online und kostenlos gestellt werden.
Türkei
Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger müssen ihr Türkei-Visum für Tourismus und Geschäftsreisen vor Reisebeginn online beantragen und ausdrucken. Der elektronische Antrag erfolgt über das "Electronic Visa Application System". Als Übergangsmaßnahme bis auf Widerruf kann ein Visum auch bei der Einreise an einigen Flughäfen und Grenzstationen beantragt werden.
Kenia
Für die Einreise nach Kenia benötigen österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger ein Visum. Dieses muss vorab als "eVisa" über das Internet beantragt werden. Bei der Einreise muss ein Ausdruck des online ausgestellten Visums vorgelegt werden. Da es jedoch derzeit vermehrt zu Problemen bei der Inanspruchnahme dieses neuen Systems durch Reisende kommt, wurde seitens der zuständigen kenianischen Behörden auf eine parallele Weiterführung des bisherigen Systems – Visa erhältlich bei Ankunft, mit direkter Erteilung am Flughafen – bis auf weiteres entschieden. Für nähere Einzelheiten wird Reisenden empfohlen, sich mit der Botschaft der Republik Kenia in Verbindung zu setzen.
Sri Lanka
Visa für Reisen nach Sri Lanka müssen online beantragt werden ("Electronic Travel Authorization", ETA). Eine Kopie der Bestätigungs-E-Mail der ETA sollte bei der Reise mitgeführt werden.
Weiterführende Links
Ausführliche aktuelle Informationen unter anderem zu den Bestimmungen für die Einreise und die Ausreise finden sich in den "Länderspezifischen Reiseinformationen" auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA). Darüber hinaus können Anfragen an Werktagen auch an das Bürgerservice-Telefon des BMEIA, erreichbar unter +43 1 90115-3775, gestellt werden.
- Länderspezifische Reiseinformationen – Länder A bis Z (→ BMEIA)
- USA: Einreisebestimmungen (→ Botschaft der Vereinigten Staaten in Wien)
- USA: ESTA-Antrag (→ USCPD)
- Kanada: Elektronische Reisegenehmigung (→ Kanadische Regierung)
- Australien: eVisitor (→ Australische Regierung)
- Türkei: e-Visum (→ Außenministerium der Republik Türkei)
- Kenia: eVisa (→ Kenianische Einwanderungsbehörde)
- Sri Lanka: ETA (→ Botschaft von Sri Lanka)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten