Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Arztbesuch in der Türkei, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien
Mit der Türkei, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien bestehen Sozialversicherungsabkommen.
In Mazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina kann die Europäische Krankenversicherungskarte verwendet werden.
Für Reisen in die Türkei sollte rechtzeitig ein Auslandsbetreuungsschein (Auslandskrankenschein) besorgt werden. Die Europäische Krankenversicherungskarte kann nicht verwendet werden. Der Auslandskrankenschein wird vor Urlaubsantritt grundsätzlich von der Dienstgeberin/dem Dienstgeber ausgestellt. Dieser muss am Urlaubsort beim dortigen Sozialversicherungsträger gegen einen dort üblichen Betreuungsschein eingetauscht werden.
Hinweis
In Serbien, Montenegro und Bosnien-Herzegowina muss die Europäische Krankenversicherungskarte jedoch vorab dem dortigen Versicherungsträger vorgelegt werden, der einen ortsüblichen Behandlungsschein ausstellt. Es kann aber auch ein Auslandskrankenschein vorgelegt werden.
Die Sachleistungen werden ausschließlich nach den geltenden Bestimmungen des Gastlandes gewährt. Sollten erforderliche Leistungen nicht durch das entsprechende Sozialversicherungsabkommen gedeckt sein, sind diese jedenfalls privat zu begleichen. In diesem Fall sollte eine möglichst detaillierte Rechnung (Diagnose sowie Art, Umfang und Datum der Behandlung) verlangt werden, die in der Folge beim zuständigen Träger zur Kostenerstattung eingereicht werden kann.
Formular
Urlaubskrankenschein für die Türkei
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz