Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Jugendlichenuntersuchung

Allgemeines

Personen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren (bis zum 18. Geburtstag), die bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) versichert sind, werden einmal pro Jahr zu einem Gesundheits-Check eingeladen. Diese Untersuchungen sind für berufstätige Jugendliche (insbesondere Lehrlinge) vorgesehen und sollen das Gesundheitsbewusstsein stärken. In der Regel wird auch die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber informiert, damit die/der eingeladene Jugendliche für diesen Arztbesuch frei bekommt.

Jugendlichenuntersuchungen sieht das Gesetz auch für Versicherte der SVS und der BVAEB vor.

Die Jugendlichenuntersuchung ist gratis und kann einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden.

Ablauf

Die Jugendlichenuntersuchungen finden unter anderem bei Fachärztinnen/Fachärzten für Kinder- und Jugendheilkunde sowie bei Allgemeinmedizinerinnen/Allgemeinmedizinern, an Berufsschulen, in Betrieben und Ambulatorien bzw. Gesundheitszentren der jeweiligen Sozialversicherungsträger statt.

Im Rahmen eines vertraulichen Gesprächs mit einer Ärztin/einem Arzt wird insbesondere folgendes geprüft:

  • Größe, Gewicht
  • Blutdruck, Herz und Lunge
  • Wohlbefinden (seelische Gesundheit)
  • Ernährung und Bewegung
  • Risikofaktoren wie Rauchen und Alkohol

Ziele der Untersuchung

  • Früherkennung gesundheitlicher Probleme
  • Aufklärung über Gesundheitsrisiken und berufliche Belastungen
  • Unterstützung bei der gesundheitsfördernden Veränderung des Lebensstils

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger