Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Unternehmensdatenbank

Allgemeine Informationen

In der Unternehmensdatenbank der Finanzmarktaufsicht (FMA) sind alle zugelassenen (konzessionierten) Unternehmen wie Banken, Versicherungen oder Wertpapierfirmen verfügbar. Anlegerinnen/Anleger können die Unternehmensdatenbank nutzen, um sicherzustellen, dass ein bestimmtes Unternehmen dazu berechtigt ist, seine Finanzdienstleistungen in Österreich anzubieten.

Die Unternehmensdatenbank wird mit großer Sorgfalt zusammengestellt und ständig aktualisiert. Die FMA macht jedoch darauf aufmerksam, dass  für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden kann.

Link zum Service

Unternehmensdatenbank (→ FMA)

Funktionsweise

Durch Klick auf den Link öffnet sich die Suchmaske der Unternehmensdatenbank der FMA. Anlegerinnen/Anleger können nach dem Namen des Finanzdienstleiters, dem Standort, der Bankleitzahl und der Unternehmensart unter dem Punkt "Kategorie" filtern.

Wer eine Sucheingabe getätigt hat, kann durch einen Klick auf den Unternehmensnamen in den Suchergebnissen die Unternehmenskategorie und -adresse einsehen.

Durch einen Klick auf "Druckansicht" können die Informationen zu einem Unternehmen ausgedruckt werden.

Überprüfen, ob ein Unternehmen zugelassen ist

Speziell über das Internet werden häufig Finanzdienstleisterinnen/Finanzdienstleister oder Handelsplattformen beworben, die gar nicht berechtigt sind, ihre Dienstleistungen in Österreich anzubieten.

Nur zugelassene Unternehmen oder Personen erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen, um Finanzdienstleistungen abzuwickeln und werden entsprechend beaufsichtigt. Bei dubiosen Kontaktaufnahmen oder äußerst vorteilhaft klingenden Angeboten im Internet ist es unerlässlich, zuerst zu prüfen, ob das angesprochene Unternehmen über eine Berechtigung verfügt.

Kein Finanzprodukt kaufen, ohne das Unternehmen zuvor zu prüfen

Die Unternehmensdatenbank ermöglicht es Kleinanlegerinnen/Kleinanlegern und Verbraucherinnen/Verbrauchern, unmittelbar die Berechtigungen von Finanzanbieterinnen/Finanzanbietern zu überprüfen und so unseriöse Angebote besser zu erkennen.

Die FMA rät allen, die sich bei der Geldanlage beraten lassen möchten, unbedingt zu überprüfen, ob das von ihnen ausgewählte Unternehmen bzw. die Beraterin/der Berater über eine entsprechende Zulassung verfügt.

Die Palette, der in der Datenbank umfassten Unternehmen beinhaltet Banken, Kapitalanlagegesellschaften, Immobilien-Kapitalanlagegesellschaften, Betriebliche Vorsorgekassen, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute, Versicherungen, Pensionskassen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Wertpapierfirmen, Alternative Investmentfonds-Manager, European Venture Capital Funds, Zentrale Gegenparteien, European Social Entrepreneurship Funds und Börseunternehmen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Finanzmarktaufsicht