Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Abfallentsorgung/Müllabfuhr

Allgemeine Informationen

In Österreich sind Haushalte verpflichtet, an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen. Das heißt, sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.

Die Meldung erfolgt entweder durch die Eigentümerin/den Eigentümer oder die Pächterin (Besitzerin)/den Pächter (Besitzer) eines Grundstücks oder durch den Wohnanlagenbetreiber. Wenn Sie lediglich Mieterin/Mieter von Wohnraum sind, wird die Anmeldung zur Abfallentsorgung in der Regel die Eigentümerin/der Eigentümer oder der Wohnanlagenbetreiber erledigen.

Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.

Voraussetzungen

Besitz einer Liegenschaft

Fristen

Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.

Tipp

Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.

Hinweis

Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.

Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.

Hinweis

Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Eventuell Erhebungsbogen zur Antragstellung auf Abfallentsorgung
  • Eventuell Nachweis darüber, wie viele Personen im Haushalt leben
  • Eventuell Nachweis Ihrer Eigentümerschaft am Grundstück

Kosten

  • Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
  • Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt

Zusätzliche Informationen

Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.

Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion