Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Vorarlberg
- Ermäßigungen des Bundeslandes Vorarlberg
- Ermäßigungen der Stadt Bregenz
- Ermäßigungen der Stadt Feldkirch
Ermäßigungen des Bundeslandes Vorarlberg
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.
Zuständige Stelle:
- Wohnsitzgemeindeamt
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung IVa-Gesellschaft und Soziales
Landhaus
6901 Bregenz
Telefon: +43 5574 511/24105
E‐Mail: soziales-integration@vorarlberg.at
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind:
- Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
- Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen/Mindestpensionisten)
- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
- Asylwerberinnen/Asylwerber
- Flüchtlinge
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.
Zuständige Stelle:
- Petra Thurnher
Projektleitung
Theater KOSMOS
Mariahilfstraße 29
6900 Bregenz
Telefon: +43 5574 44034-12
E-Mail: hungeraufkunstundkultur@theaterkosmos.at - Konrad Steurer
Koordination und Information für Kulturpassausgabestellen
DIE FAEHRE
Frühlingstraße 11
6850 Dornbirn
Telefon: +43 5572 231 13-15
E-Mail: konrad.steurer@diefaehre.at
Website zum Kulturpass Vorarlberg (→ Hunger auf Kunst und Kultur)
Rufhilfe
Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.
Zuständige Stelle:
Rotes Kreuz Vorarlberg
Beim Gräble 10
6800 Feldkirch
Telefon: +43 5522/77000-9087
E-Mail: rufhilfe@v.roteskreuz.at
Website zur Rufhilfe (→ Österreichisches Rotes Kreuz)
Ermäßigungen der Stadt Bregenz
Seniorenkarte/Seniorenausweis
Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.
Erforderliche Unterlagen:
- Lichtbildausweis
- Passfoto
Zuständige Stelle:
- Bürgerservice
Belruptstraße 1
6900 Bregenz
Telefon: +43 5574/410-1000
Fax: +43 5574/410-504
E-Mail: buergerservice@bregenz.at
Website zur Seniorenkarte/Seniorenausweis (→ Landeshauptstadt Bregenz)
Seniorentaxibons
Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.
Erforderliche Unterlagen:
- Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
- Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens
Zuständige Stelle:
- Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
- Soziales und Senior:innenservice
Rathausstraße 4
6900 Bregenz
Telefon: +43 5574/410-1630
E-Mail: soziales@bregenz.at
Website zu den Seniorentaxibons (→ Landeshauptstadt Bregenz)
Essen auf Rädern
Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.
Zuständige Stelle:
Soziales und Senior:innenservice
Rathausstraße 4
6900 Bregenz
Telefon: +43 5574-1630
E-Mail: soziales@bregenz.at
Website zum Essen auf Rädern (→ Landeshauptstadt Bregenz)
Ermäßigungen der Stadt Feldkirch
Seniorenkarte
Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.
Erforderliche Unterlagen:
- Pensionsbescheid
- Passfoto
Zuständige Stelle:
Amt der Stadt Feldkirch
Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
Schmiedgasse 1
6800 Feldkirch
Telefon: +43 5522/304-1242
E-Mail: buergerservice@feldkirch.at
Website zur Seniorenkarte (→ Senioren-Betreuung Feldkirch)
Essen auf Rädern
Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.
Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.
Zuständige Stelle:
Seniorenbetreuung Feldkirch
Magdalenastraße 9
6800 Feldkirch
Telefon: +43 5522 3422-0
E-Mail: seniorenbetreuung@feldkirch.at
Website zum Essen auf Rädern (→ Senioren-Betreuung Feldkirch)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion