Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Screeningprogramm: Brustkrebsfrüherkennung

Allgemeines

Seit 2014 gibt es in Österreich ein nationales, qualitätsgesichertes Programm zur Früherkennung von Brustkrebs mit niederschwelligem Zugang (automatische Freischaltung der e-card). Zusätzlich zur Mammographie ist auch eine Ultraschalluntersuchung im Screeningprogramm enthalten. Die Teilnahme am Früherkennungsprogramm ist nicht verpflichtend.

Ablauf

Im Zuge des Brustkrebsfrüherkennungsprogramms werden alle in Österreich sozialversicherten Frauen zwischen 45 und 74 Jahren alle zwei Jahre zu einer Früherkennungsmammografie aufgefordert. Die betreffenden Frauen werden automatisch schriftlich an die Untersuchung erinnert. Die Einladungsbriefe werden von der Koordinierungsstelle des Österreichischen Brustkrebsfrüherkennungsprogramms verschickt. Diese bekommt die Adresse vom jeweiligem Krankenversicherungsträger.

Hinweis

Frauen zwischen 45 und 74 Jahren können zudem alle zwei Jahre (mit der e-card nach vorheriger Terminvereinbarung) ein teilnehmendes radiologisches Institut zur Früherkennungsmammografie aufsuchen – ohne ärztliche Überweisung.

Auch nicht versicherte Frauen dieser Altersgruppe sowie jüngere Frauen ab 40 Jahren und Frauen ab 74 Jahren können eine Einladung bei der Telefon-Serviceline unter 0800 500 181 anfordern. Ebenso steht ein Web-opt-in, Registrierung zur Teilnahme über das Internet (→ ÖGK), zur Verfügung.

Die Einladung enthält eine Liste mit den zertifizierten Radiologinnen/Radiologen im jeweiligen Bundesland. Alle österreichweiten Adressen können auch bei der Telefon-Serviceline unter 0800 500 181 und im Internet unter früh-erkennen.at (→ ÖGK) in Erfahrung gebracht werden. Die Termine für eine Mammografie können direkt bei der gewählten Röntgeneinrichtung vereinbart werden.

Es ist möglich, bei der Radiologin/dem Radiologen eine Ärztin/einen Arzt des Vertrauens (zum Beispiel die Gynäkologin oder den Allgemeinmediziner) zu nennen. Mit dieser Vertrauensärztin/diesem Vertrauensarzt können Fragen zum Brustkrebsfrüherkennungsprogramm bereits vor der Untersuchung erörtert werden bzw. kann diese/dieser auch zur Befundbesprechung kontaktiert werden.

Organisation

Das Österreichische Brustkrebsfrüherkennungsprogramm wird zentral über eine Koordinierungsstelle geführt, welche in der Österreichischen Gesundheitskasse stationiert ist. Die Finanzierung übernehmen der Bund, die Länder und die Sozialversicherung.

Qualitätskriterien der Untersuchung

Die Brustuntersuchungen unterliegen einer umfassenden Qualitätssicherung. Bei jeder Mammografie erfolgt die Befundung nach dem Vieraugenprinzip unabhängig voneinander von zwei Radiologinnen/Radiologen. Weiters müssen alle am Programm teilnehmenden Ärztinnen/Ärzte strenge Qualitätskriterien erfüllen, etwa spezielle Fortbildungsdiplome und eine Mindestanzahl an Untersuchungen pro Jahr. Auch an die technische Ausstattung der Radiologieinstitute sind definierte Anforderungen gestellt. Es dürfen ausschließlich strahlungsarme, digitale Mammografiegeräte zur Anwendung kommen.

Ziele des Programms

  • Mobilisierung und Information der Zielgruppen des Programms
  • Früherkennung von Brustkrebs in einem nichtinvasiven bzw. metastasenfreien Stadium
  • Verbesserung der Chancen auf Heilung sowie Anwendung schonenderer Therapien
  • Erhöhung des Anteils an brusterhaltenden Operationen
  • Minimierung von unnötigen medizinischen Eingriffen durch ein standardisiertes und qualitätsgesichertes Abklärungsverfahren
  • Senkung der Brustkrebssterblichkeit

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz