Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Sicherheitspolizeigesetz
Es werden Rechtsgrundlagen für Durchsuchungen bei besonders gefährdungsanfälligen Einrichtungen und Anlagen, den Einsatz von Kennzeichenerkennungsgeräten sowie den elektronischen Informationsaustausch zum Zwecke der Strafrechtspflege geschaffen.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 22. Juli 2024
- Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Hauptgesichtspunkte
Mit dieser Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) wird sowohl der behördeninterne als auch der -externe Informationsaustausch im Rahmen der Strafrechtspflege an moderne Kommunikationsmöglichkeiten angepasst. Einerseits wird eine Rechtsgrundlage für einen gemeinsamen Aktenindex der Sicherheitsbehörden im Dienste der Strafrechtspflege geschaffen; andererseits werden die rechtlichen Voraussetzungen für die elektronische Kommunikation im Bereich der Strafrechtspflege für die Sicherheitsbehörden als Kriminalpolizei implementiert. Dadurch wird in Zukunft auch in diesem Bereich eine sichere elektronische Kommunikation zwischen den Sicherheitsbehörden und den Gerichten, Staatsanwaltschaften, Vollzugsbehörden sowie bestimmten sonstigen Teilnehmerinnen/Teilnehmern am Strafverfahren stattfinden können.
Des Weiteren wird die Bestimmung über eine Durchsuchungsanordnung bei Großveranstaltungen durch die Möglichkeit der Erlassung einer besonderen Durchsuchungsanordnung auch für Einrichtungen und Anlagen, die für gefährliche Angriffe gegen Leben oder Gesundheit einer größeren Zahl von Menschen als besonders anfällig zu erachten sind, ergänzt.
Der polizeiliche Einsatz von bildverarbeitenden technischen Einrichtungen zum Kennzeichenabgleich für sicherheits- und kriminalpolizeiliche Fahndungszwecke wird im bestehenden verfassungsrechtlichen Rahmen mit angepassten datenschutzrechtlichen Bestimmungen wiedereingeführt. Ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2019 hatte die damalige Ermächtigung zur Datenerfassung- und Speicherung als zu weitgehend eingestuft.
Um den Informationsfluss zu verbessern, wird es künftig möglich sein, zur Unterstützung bei der Koordination von Einsätzen Bild- und Tonmaterial in Echtzeit in die Landesleitzentralen bzw. das Lagezentrum des Bundesministeriums für Inneres (BMI) zu übertragen. Neben einer nach dem Vorbild der Strafprozessordnung vorgenommenen Anpassung von Auskunftsverlangen an die seit Inkrafttreten des neuen europäischen Datenschutzregimes bestehenden Erfordernisse und einer Verbesserung zur Klärung der Identität von Hilflosen wird zur Verwaltungsvereinfachung die Regelung hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit für die Kostenersatzpflicht bei sicherheitspolizeilichen Einsätzen präzisiert.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 122/2024 (→ RIS)
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Initiativantrag (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres