Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Europäische Staatsanwaltschaft

Mit 1. Juni 2021 hat die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) ihre Arbeit in 22 teilnehmenden EU-Ländern aufgenommen. Diese unabhängige Institution hat ihren Sitz in Luxemburg und geht gegen Großkriminalität zulasten des EU-Haushalts vor. Geleitet wird sie von einer Europäischen Generalstaatsanwältin/einem Europäischen Generalstaatsanwalt, deren/dessen einmalige Amtszeit sieben Jahre beträgt.

Hinweis

Teilnehmende Länder sind neben Österreich Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien, Slowenien, Tschechien und Zypern.

Aufgabe der EUStA ist es, Straftaten gegen den EU-Haushalt wie Betrug, Korruption und schweren grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug, strafrechtlich zu verfolgen und vor Gericht zu bringen. Anders als nationale Behörden kann die EUStA ohne langwierige Verfahren der justiziellen Zusammenarbeit grenzüberschreitend und schnell handeln. Die strafrechtliche Verfolgung der Täterinnen/Täter betreibt die EUStA jedoch vor den nationalen Gerichten. Dabei kommen in der Regel die  Bestimmungen der jeweiligen nationalen Rechtsordnung zur Anwendung.

Wenn die EUStA Ermittlungen in einer Sache aufnimmt, haben die nationalen Behörden eigene Untersuchungen desselben Falles zu unterlassen. Zudem informieren sie die EUStA über alle einschlägigen Tatbestände.

Bei ihren strafrechtlichen Ermittlungen arbeitet die EUStA mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zusammen, das weiterhin administrative Untersuchungen in allen EU-Staaten vornehmen und z.B. Verdachtsfälle melden kann.

Weiterführende Links

Europäische Staatsanwaltschaft (→ EK)Englischer Text

Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (→ EK)

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 2017/1939

Letzte Aktualisierung: 8. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion