Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Rechtsschutz nach dem UIG
Das Umweltinformationsgesetz (UIG) sieht Rechtsschutzmöglichkeiten zur Wahrung der folgenden Ansprüche vor:
Anspruch auf vollständige Umweltinformationen
Informationspflichtige Stellen sind nach dem UIG verpflichtet, Umweltinformationen bereitzustellen.
Sollte die informationspflichtige Stelle zum Ergebnis kommen, dass die verlangten Umweltinformationen nicht oder nicht im begehrten Umfang mitzuteilen sind, hat sie spätestens binnen zwei Monaten ab Einlangen des Informationsbegehrens einen Bescheid zu erlassen. Dieser muss enthalten, um welche Informationen es geht und warum sie nicht oder nur auszugsweise bereitgestellt werden.
Wenn die informationspflichtige Stelle selbst nicht zur Ausstellung von Bescheiden berechtigt ist, muss sie den Antrag an die jeweilige Aufsichtsbehörde weiterleiten. Diese stellt dann den Bescheid aus.
Gegen diesen Bescheid können Informationssuchende Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Bundes bzw. bei den Verwaltungsgerichten der Länder einlegen. Gegen deren Entscheidungen kann unter bestimmten Voraussetzungen Revision an den Verwaltungsgerichtshof bzw. Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben werden.
Anspruch auf Wahrung der Rechte
Unter den Anspruch auf Wahrung der Rechte fällt beispielsweise der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen oder der Datenschutz.
Wer glaubt, durch die Bereitstellung von Umweltinformationen in seinen Rechten verletzt worden zu sein, kann bei der informationspflichtigen Stelle einen Bescheid beantragen. Dieser Bescheid unterliegt ebenfalls dem Beschwerderecht an die Verwaltungsgerichte der Länder bzw. an das Verwaltungsgericht des Bundes. Es muss dargestellt werden, welche Rechte durch die Bereitstellung von Umweltinformationen wie verletzt wurden. In weiterer Folge können diese Entscheidungen unter bestimmten Voraussetzungen mittels Revision an den Verwaltungsgerichtshof bzw. Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof angefochten werden.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie