Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Beschädigung/Verlust/Verspätung von Gepäck auf Flugreisen

Allgemeines

Wenn auf einer Flugreise Gepäck beschädigt wird, verloren geht oder verspätet ankommt, ist zwischen aufgegebenem Gepäck und Handgepäck zu unterscheiden.

Geht aufgegebenes Gepäck verloren, wird beschädigt oder trifft nicht rechtzeitig ein, besteht unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung bis zu 1.300 Euro. Der Schaden darf aber nicht durch einen am Gepäckstück selbst vorliegenden Defekt entstanden sein (z.B. ein defekter Kofferdeckel springt auf und ein herausfallendes Gepäckstück zerbricht). Bei Handgepäck haftet die Fluggesellschaft, wenn sie den Schaden verursacht hat.

Beschwerden/Durchsetzung von Ansprüchen

Beschwerden und Forderungen sind zunächst an das betroffene Unternehmen zu richten. Der Anspruch muss grundsätzlich schriftlich binnen sieben Tagen nach Erhalt des Gepäckstückes, bei verspätetem Gepäck innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks geltend gemacht werden. Die Verspätung sollte aus Beweiszwecken sofort am Flughafen angezeigt werden, die Beschädigung am Handgepäck unmittelbar nach deren Entdeckung.

Werden teure Wertgegenstände auf eine Flugreise mitgenommen, kann mit der Fluggesellschaft eine höhere Haftungsgrenze vereinbart oder eine private Reiseversicherung abgeschlossen werden.

Gepäckprobleme (Verlust, Beschädigung) werden von der Verbraucherschlichtung Austria behandelt.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 6. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion