Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Flächenwidmungs- und Bebauungspläne

Allgemeines

Vom Gemeinderat werden für das Stadt- bzw. Ortsgebiet und das Freiland besondere Widmungen festgesetzt. Dadurch wird gewährleistet, dass Städte nach städtebaulichen Gesichtspunkten ausgebaut und eine Zersiedelung von ländlichen Gebieten vermieden wird. Diese Widmungen sind Inhalt des Flächenwidmungsplanes.

Der Bebauungsplan, der vom Gemeinderat anhand des Flächenwidmungsplanes festgelegt wird, enthält jene Bestimmungen, wie in den einzelnen Teilen des Baulandes gebaut werden darf.

Einsichtnahme

Um zu erfahren, ob und wie auf dem gewünschten Grundstück gebaut werden darf, liegen bei den Gemeindeämtern (in Wien bei der MA 21 (→ Wien)) die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne zur allgemeinen Einsicht auf.

Dort erfahren Sie auch, wo und ob es für bestimmte Gebiete Abdrucke der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne gibt. Diese können gegen einen Unkostenbeitrag käuflich erworben werden.

Änderung

Der Gemeinderat hat die gesetzliche Möglichkeit, die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne abzuändern.

Im Zuge dessen kann eine zeitlich befristete Bausperre für das betroffene Gebiet für die Dauer von drei Jahren verhängt werden. Innerhalb dieser Zeit können Neu-, Zu- oder Umbauten sowie Grundabteilungen nur unter gewissen Voraussetzungen vom Gemeindeausschuss bewilligt werden.

Die Entwürfe für Abänderungen oder Festsetzungen der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne werden sechs Wochen zur öffentlichen Einsicht am Gemeindeamt, in Wien bei der MA 21 (→ Wien), aufgelegt.

Die Zeit der Auflegung wird an den Amtstafeln des Rathauses oder des Gemeindeamtes kundgemacht. In Wien zusätzlich an den Amtstafeln des Amtshauses des betroffenen Bezirkes und im Amtsblatt der Stadt Wien.

Innerhalb der Auflagefrist können schriftliche Stellungnahmen zu dem Entwurf bei den zuständigen Stellen eingebracht werden. Diese werden dann dem Gemeinderat vorgelegt. Sie stellen jedoch kein Rechtsmittel dar.

Tipp

Informieren Sie sich rechtzeitig vor dem Grundstückskauf über geplante Änderungen des Flächenwidmungs- bzw. Bebauungsplanes.

Weiterführende Links

→ Amtsblatt der Stadt Wien

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer