Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Allgemeines zur Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren im Umweltbereich

Die zweite Säule der Aarhus-Konvention setzt sich zum Ziel, die Öffentlichkeit mehr in Entscheidungen, welche die Umwelt betreffen, in folgenden drei Bereichen einzubeziehen:

Eine frühzeitige Beteiligung der betroffenen Bevölkerung an umweltrelevanten Entscheidungsverfahren hat folgende Vorteile:

  • Anpassungsmaßnahmen, Proteste oder andere Formen von Unzufriedenheiten mit Genehmigungen ohne Öffentlichkeitsbeteiligung können vermieden werden.
  • Bürgerinnen/Bürger oder Umweltverbände können durch die vorzeitige Involvierung den Behörden entscheidende Hinweise und Informationen liefern, die für die Planung solcher Projekte von Bedeutung sein können. Somit können Umweltfragen schon in dieser ersten Planungsphase vermehrt miteinbezogen werden.
  • Die verantwortlichen Behörden können durch Anregungen aus der Öffentlichkeit zu erwartende Auswirkungen breiter diskutieren und schließlich ausgewogenere Entscheidungen treffen.
  • Außerdem wird der Entscheidungsprozess für die Öffentlichkeit transparenter und somit nachvollziehbar.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist es nötig, den Bürgerinnen/Bürgern genügend Informationen sowohl über den Status quo der Umweltbelastungen als auch über geplante Vorhaben mit Auswirkungen auf die Umwelt- und Lebensbereiche zur Verfügung zu stellen. Ersteres wird durch die erste Säule der Aarhus-Konvention (Zugang zu Umweltinformation) sichergestellt. Der zweite Punkt soll durch die im Folgenden beschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht werden.

Hinweis

Umweltschutzorganisationen und Bürgerinitiativen haben besondere Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten von Umweltschutzorganisationen in Beteiligungsverfahren.

Letzte Aktualisierung: 30. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Umweltbundesamt
  • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie