Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Privat abgeschlossene Versicherungen

Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen

Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.

Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:

  • Unfallrente
  • Invalidenrente
  • Pflegerente
  • Waisenrente
  • Rehabilitationsbeihilfe
  • Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
  • Erstattung von Heilkosten
  • Erstattung von Bergekosten
  • Erstattung von Rückholkosten
  • Erstattung von Überführungskosten
  • Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
  • Spitalgeld
  • Taggeld

Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer

Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:

  • Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
  • Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
  • Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens

Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.

Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.

Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.

Weiterführende Links

Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)

Letzte Aktualisierung: 22. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion