Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Checkliste für Ihren Behörden-Termin zur ID Austria Registrierung

Wenn Sie einen Termin zur Registrierung einer ID Austria bei einer Registrierungsbehörde vereinbart haben, bereiten Sie sich bitte mithilfe dieser Checkliste auf Ihren Termin vor:

  1. Lesen Sie vor dem Besuch der Registrierungsbehörde die Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten und beachten Sie dabei die jeweiligen allgemeinen (behördlichen) sowie die technischen Voraussetzungen.

    Die Vorbereitung Ihres Smartphones ist für die folgenden Registrierungsmöglichkeiten relevant:
    1. Umstieg von ID Austria (Basisfunktion) zur ID Austria
    2. ID Austria mit Online-Vorregistrierung
    3. ID Austria Registrierung mit App „Digitales Amt“
  2. Stellen Sie sicher, dass die Fingerabdruck-Funktion (z.B. Touch ID) bzw. Gesichts-/Iriserkennung (z.B. Face ID) auf Ihrem Smartphone aktiviert ist.
    1. iPhone: Aktivieren Sie in den Einstellungen des Geräts „Touch ID“ bzw. „Face ID“.
    2. AndroidAktivieren Sie in den Einstellungen des Geräts Ihren Fingerabdruck. Folgen Sie dafür Online-Anleitungen des Geräteherstellers. Beispielsweise für das Google Pixel finden Sie hier Anleitungen zur Einrichtung von Fingerabdruck oder Gesichtserkennung.  

Achtung: Einige Android-Geräte bieten neben der Fingerabdruck-Funktion auch Gesichts- oder Iriserkennung an. Diese erfüllt jedoch oft nicht die Sicherheitsanforderungen der App „Digitales Amt“ und kann deshalb für die Registrierung der ID Austria nicht genutzt werden. Bitte aktivieren Sie daher die Fingerabdruck-Funktion auf Ihrem Gerät. 

Es gibt einzelne Android-Geräte, die die Sicherheitsanforderungen der App „Digitales Amt“ nicht erfüllen. Darunter fallen:

Außerdem können derzeit vereinzelt bei Xiaomi-Geräten Probleme auftreten. 
Wenn Ihr Gerät nicht unterstützt wird, können Sie alternativ einen FIDO-Sicherheitsschlüssel verwenden.

  1. Laden Sie die aktuellste Version der App Digitales Amt aus Ihrem jeweiligen App Store herunter.
  2. Falls Sie die App „A-Trust Signatur“ (ehemals „Handy-Signatur“) auf demselben Gerät nutzen, kann es hilfreich sein, diese zu löschen, um Konflikten mit der App „Digitales Amt“ vorzubeugen. 
  3. Kommen Sie zu Ihrem vereinbarten Termin bei der Registrierungsbehörde.
    Bitte bringen Sie zum Termin mit:
    • einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis bei Österreicherinnen/Österreichern)
    • ein aktuelles Passfoto (nicht älter als sechs Monate) – nur dann erforderlich, wenn Sie keinen österreichischen Reisepass oder Personalausweis (nicht länger als sechs Jahre abgelaufen) besitzen und auch kein Lichtbild für Ihre e-card bei einer Erfassungsstelle beigebracht haben
    • Ihr Smartphone, das Sie, wie oben beschrieben, vorbereitet haben
  4. Im Termin führt die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter den behördlichen Teil der Registrierung mit Ihnen durch.

Wenn weitere Schritte erforderlich sind, erhalten Sie einen ID Austria-Ausdruck. Dieser beinhaltet alle Informationen, die Sie benötigen, um die Registrierung zuhause abzuschließen. Bitte bewahren Sie den Ausdruck gut auf und schließen Sie damit innerhalb von 3 Monaten die Registrierung ab.

Hinweis

Wenn Sie bereits eine Handy-Signatur besitzen, die von einer Behörde registriert wurde (z.B. via FinanzOnline oder von einem Magistrat/einer Bezirkshauptmannschaft), können Sie auch den Online-Umstieg von Handy-Signatur auf ID Austria durchführen. In diesem Fall ist der Besuch bei der Behörde nicht notwendig.

Sie nutzen kein Smartphone?

Anstelle eines Smartphones können Sie auch einen FIDO-Sicherheitsschlüssel verwenden. Dies ist ein Gerät, das mit einem Computer verbunden werden kann, ähnlich wie ein USB-Stick. 

Mehr Information:

Bei Problemen kontaktieren Sie bitte die Serviceline Digitales Amt unter +43 50 233770 (Montag bis Freitag, 8:00-16:00 Uhr).

Letzte Aktualisierung: 14. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt