Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Umweltförderungsgesetz – UFG
Es werden klima- und energiepolitische sowie kreislaufwirtschaftliche ÖARP-Maßnahmen im Umweltförderungsgesetz (UFG) verankert.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 18. März 2022
- Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Ziele
- Verankerung klima- und energiepolitischer sowie kreislaufwirtschaftlicher ÖARP-Maßnahmen im UFG
- Einrichtung des Biodiversitätsfonds
- Aktualisierung der Zielsetzungen der Umweltförderung im Inland einschließlich der Förderungsgegenstände
Inhalt
- Förderung von Maßnahmen zur Transformation der Wirtschaft
- Förderung von Investitionen in Leergutrücknahmesysteme und Maßnahmen zur Steigerung der Mehrwegquote für Getränkegebinde
- Förderungen für die Errichtung und Nachrüstung von Sortieranlagen
- Förderung der Reparatur von elektrischen und elektronischen Haushaltsgeräten
- Förderung von Investitionen in klimafitte Ortskerne (Fassadenbegrünung, Anschluss an hocheffiziente Fernwärmesysteme, thermische Gebäudesanierungen)
- Förderung von Investitionen in klimafitte Ortskerne (Flächenrecycling)
- Raus aus Öl und Gasheizungen
- Bekämpfung Energiearmut
- Einbettung der Förderungsstruktur des Biodiversitätsfonds im UFG
- Aktualisierung der Zielsetzungen für die Umweltförderung im Inland
Hauptgesichtspunkte
Mit dem Europäischen Wiederaufbaufonds werden Mittel zur Umsetzung von Reformbestrebungen der Mitgliedstaaten zur Überwindung der COVID-bedingten Wirtschaftskrise bereitgestellt. Im dafür von Österreich eingereichten und von der Europäischen Kommission genehmigten Österreichischer Aufbau- und Resilienzplan 2020 bis 2026 (ÖARP) sind Förderungen für Investitionen und Maßnahmen festgelegt, die über die Umweltförderung im Inland (Kreislaufwirtschaft, Umstieg auf klimafreundliche Heizungen, Bekämpfung von Energiearmut), über den neu einzurichtenden Teilbereich "Flächenreycling" und den Biodiversitätsfonds abgewickelt werden.
Die bisherigen Förderschiene "Altlastensanierung" wird um den Förderbereich des "Flächenrecyclings" ausgeweitet.
Weiters wird ein Biodiversitätsfonds als eigenständiger Förderbereich im Rahmen des UFG eingerichtet. Mit diesen Förderungen werden zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung der nationalen Biodiversitäts-Strategie angereizt bzw. unterstützt.
Weitere Anpassungen betreffen das Abwicklungsprozedere für die Vergabe der Förderungen sowie die Umweltförderung im Inland bezüglich Zielsetzungen, Fördergegenstand usw. im Hinblick auf die angestrebte Klimaneutralität 2040.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 26/2022 (→ RIS)
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Regierungsvorlage (→ Parlamentsdirektion)
- Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie