Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Pocketbikes/Pocketquads

Allgemeines

Pocketbikes sind Miniaturmotorräder, die die Maße 110 cm x 50 cm x 50 cm nicht überschreiten. In vielen Fällen handelt es sich um detailgetreue Nachbauten von existierenden großen Motorrädern (sogenannte Replicas).

Pocketquads sind Miniaturausgaben von Quads.

Benützung

Grundsätzlich dürfen Pocketbikes/Pocketquads nur auf privatem, abgesperrtem Gelände oder auf eigens dafür geschaffenen Rennstrecken in Betrieb genommen werden. Für die Verwendung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr wäre eine Genehmigung und eine Kfz-Zulassung erforderlich. Eine solche kann aber nicht erlangt werden, da diese Fahrzeuge verschiedenste sicherheitsrelevante Bestimmungen nicht einhalten können.

Auf öffentlichen Straßen, Radwegen und Gehsteigen darf damit nicht gefahren werden.

Alter

Für das Fahren auf einem privaten Gelände gibt es keine Altersbegrenzungen.

Pocketbikes/Pocketquads werden aufgrund ihrer geringen Größe oft für Spielzeug gehalten. Es gibt jedoch Modelle, die eine Höchstgeschwindigkeit bis zu 80 km/h erreichen. Daher stellen diese Miniaturmotorräder auch dann ein großes Unfallrisiko dar, wenn sie ausschließlich auf Privatgrund ohne öffentlichen Verkehr benutzt werden.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

Die derzeit in Österreich erhältlichen Pocketbikes/Pocketquads erfüllen die Voraussetzungen für eine Straßenzulassung in der Regel nicht und gelten somit nicht als verkehrs- und betriebssicher.

Um die Sicherheit von motorisierten Fahrzeugen ohne Zulassung zu erhöhen, werden unter der Leitung des französischen Normungsinstituts europäische Normen erarbeitet.

Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie