Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Allgemeines zur Frauenförderung
Ziel der Frauenförderung ist es, die Unterrepräsentation von Frauen in männerdominierten Berufen und in höherwertigeren Funktionen zu verhindern. Es soll ein gleichwertiger Anteil von Männern und Frauen auf allen Hierarchieebenen, insbesondere in Führungspositionen, sowie der Abbau bestehender Benachteiligungen von Frauen im Berufsfeld gewährleistet werden.
Um eine tatsächliche Unterrepräsentation von Frauen in einem bestimmten Berufszweig oder in einer bestimmten beruflichen Hierarchieebene zu verhindern, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Dazu zählen etwa die vorrangige Aufnahme von gleichqualifizierten Frauen bei der Vergabe eines neuen Arbeitsplatzes, die vorrangige Vergabe von Teilnahmeplätzen bei Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen oder die Möglichkeit, einer gleichqualifizierten Frau (im Vergleich zu einem männlichen Mitbewerber) den Vorrang beim beruflichen Aufstieg zu ermöglichen.
In Österreich unterscheiden sich die Maßnahmen, die zur Frauenförderung ergriffen werden und deren Umsetzung danach, ob ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Bereich (Bund, Land, Gemeinde) oder im Bereich der Privatwirtschaft besteht.
Rechtsgrundlagen
Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion