Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Verlust von persönlichen Gegenständen

Besonders häufig gehen persönliche Gegenstände in öffentlichen Verkehrsmitteln verloren. Wenn Sie vermuten, einen persönlichen Gegenstand (z.B. Schlüssel, Geldbörse, Handy, Handtasche, Schmuck, Reisegepäck, Koffer) in einem öffentlichen Verkehrsmittel verloren zu haben, können Sie sich beispielsweise an folgende Stellen wenden:

Des Weiteren können Sie im Online-Fundamt-Österreich "fundamt.gv.at" in der zentralen Datenbank nach dem Gegenstand suchen und eine Verlustmeldung erstellen. Wenn ein passendes Fundstück abgegeben wird, werden Sie vom Fundamt verständigt.

Öffentliche Verkehrsmittel

Wenn Sie einen Gegenstand in einem öffentlichen Verkehrsmittel verloren haben, dann wenden Sie sich gleich an die Zentralstelle des jeweiligen Verkehrsbetriebs.

Hinweis

Bei Verlusten von Gegenständen in den Wiener Linien ist das Zentrale Fundservice der MA 48 unter der Hotline +43 1 4000-8091 zuständig.

Da die verschiedenen Verkehrsbetriebe gefundene Gegenstände unterschiedlich lang aufbewahren, werden hier nur die Wiener Linien als Beispiel angeführt: Nach zwei bis drei Werktagen werden diese Gegenstände zur Fundservicezentrale (→ Stadt Wien) weitergeleitet. Dort werden alle Gegenstände (Schlüssel, Schmuck, Wertgegenstände, andere Gegenstände) ein halbes Jahr, Gegenstände, die mehr als 100 Euro Wert sind ein Jahr lang, aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden zum Verkauf geeignete Gegenstände dem Dorotheum zur Verfügung gestellt. 

Flughäfen

Die bei den Fundstellen an den Flughäfen abgegebenen Gegenstände werden bei größeren Flughäfen ein Jahr lang aufbewahrt bzw. im Fall von kleineren Flughäfen an die örtlich zuständige Fundbehörde weitergeleitet.

Tipp

Falls Ihr Reisegepäck durch einen Fehler der Fluggesellschaft verloren geht, wenden Sie sich an diese.

Inländische Reisepässe oder Dokumente, deren Besitzerinnen/Besitzer nicht ausfindig gemacht werden können, werden ebenfalls an die Fundbehörde weitergeleitet. Ausländische Dokumente werden an die ausländischen Vertretungsbehörden in Österreich weitergeleitet.

Bei den Fundbüros bzw. Fundschaltern der Flughäfen werden keine Verlustanzeigen entgegengenommen. Weiters führen sie keine Verständigungen durch, wenn ein verlorener Gegenstand in der Zwischenzeit gefunden wurde. Die Besitzerin/der Besitzer muss daher selbst telefonisch nachfragen.

Wenn Sie eine Verlustanzeige erstatten möchten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Fundbehörde.

Österreichische Bundesbahnen (ÖBB)

Im Fall eines Verlustes sollten Sie sich zunächst an die Zugbegleiterin/den Zugbegleiter wenden. Gefundene Gegenstände werden zwei bis drei Wochen lang im Bahnhof aufbewahrt, wo diese abgegeben wurden. Gleichzeitig wird ein Nachforschungsauftrag an alle Bahnhöfe geschickt, um dadurch die rechtmäßige Besitzerin/den rechtmäßigen Besitzer so schnell wie möglich ausfindig zu machen.

Bei Verlust von Gegenständen helfen die Mungos Lost + Found Servicecenter der ÖBB.

Verlorene bzw. vergessene Ausweise und sonstige Dokumente sowie Kontokarten und Geldbörsen werden von der ÖBB-Fundsammelstelle nach einigen Werktagen an den Fundservice des Magistrats bzw. der Gemeinde weitergeleitet.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres