Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Hundeabgabe (Hundesteuer)

Allgemeine Informationen

Grundsätzlich wird für das Halten von Hunden eine Abgabe eingefordert. Die Höhe und die Bestimmungen bzw. Fristen für die Hundeabgabe sind in jedem Bundesland anders geregelt.

Hinweis

Es gibt jedoch auch Befreiungs- und Ermäßigungsgründe (z.B. Nutzhunde) sowie Ausnahmen von der Abgabenpflicht (Assistenzhunde, Dienst- und Rettungshunde). Diese sind bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde zu erfragen.

Informationen für den Umzug

Im Fall eines Umzugs muss der Hund bei der Abgabenbehörde des bisherigen Wohnorts abgemeldet und in der neuen Wohnsitzgemeinde angemeldet werden.

Falls der Hund bei der Abgabenbehörde nicht abgemeldet wird, besteht die Abgabenpflicht am bisherigen Wohnort weiter.

Auch bei Umzug innerhalb einer Gemeinde, muss die neue Adresse bei der Abgabenbehörde bekanntgegeben werden.

Fristen

Halterinnen/Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Stelle angemeldet werden.

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Die Hundehalterin/der Hundehalter erhält in der Regel nach Einzahlung der Hundeabgabe eine Hundemarke von der zuständigen Behörde. Sie wird ihr/ihm entweder persönlich ausgehändigt oder per Post zugesandt.

Die Hundemarke muss am Halsband des Hundes angebracht werden, wenn der Hund sich außerhalb des Hauses befindet.

Hinweis

In Wien wird die Hundemarke seit dem Jahr 2012 nicht mehr ausgegeben. Informationen zu der Hundehalterin/dem Hundehalter und ob die Hundeabgabe entrichtet wurde, werden nun über den elektronischen Chip abgelesen, mit dem seit 1. Jänner 2010 alle Hunde in Österreich gekennzeichnet sein müssen.

Zusätzliche Informationen

Weitere Informationen zur Hundeabgabe sowie zur Hundemarke finden Sie auch auf den Seiten Ihrer Gemeinde.

Abmeldung

Die Abmeldung eines Hundes (Tod, Umzug, Weitergabe) muss der zuständigen Stelle mitgeteilt werden. Solange die Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabenpflicht weiter.

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion