Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Erlaubte Aufschläge – EU-Roaming
Gewisse Einschränkungen und Zusatzkosten (Roamingaufschläge), die bei gleicher Nutzung im EU-Heimatstaat nicht anfallen würden, sind weiterhin möglich. Voraussetzung ist, dass Kundinnen/Kunden darüber informiert wurden.
Roamingaufschläge
Zusatzkosten für Roaming können eintreten bei:
- Unwirtschaftlichkeit von "Roam like at Home" für die Betreiberin/den Betreiber von Telekommunikationsdiensten; diese/dieser muss die Verrechnung eines Aufschlags auf den Preis bei der nationalen Regulierungsbehörde beantragen (Tragfähigkeit)
- Überwiegender Nutzung von Roaming und überwiegendem Aufenthalt im EU-Ausland, wenn die Kundin/der Kunde auf Verlangen der Betreiberin/des Betreibers kein Naheverhältnis zu dem Land, in dem der Mobilfunkvertrag abgeschlossen wurde, nachweisen kann – wenn jemand während eines Beobachtungszeitraums von vier Monaten länger im Ausland als zu Hause ist und ein größeres Datenvolumen beim Roaming genutzt hat als im Inland (Fair Use Policy)
- Überschreitung von bestimmten Datenobergrenzen bei manchen Tarifen (das konkrete Limit muss für jeden Tarif anhand einer vorgegebenen Formel individuell von der Betreiberin/dem Betreiber berechnet werden)
Abweichende Taktung
Wenn ein Aufschlag verrechnet werden darf, gilt für diesen folgende abweichende Taktung:
- Abgehende Telefonate: höchstens 30 Sekunden zu Beginn des Telefonats, danach sekundengenaue Abrechnung
- Ankommende Telefonate: sekundengenaue Abrechnung
- Datendienste: kilobytegenaue Abrechnung
Weitere Informationen zu alternativen Verträgen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
EU-Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzten in der Union (Neufassung)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion