Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Rücktransport

Die Kosten für einen gewünschten oder in manchen Fällen auch notwendigen Rücktransport von erkrankten oder verunfallten Personen nach Österreich werden in der Regel nicht von der Krankenversicherung übernommen. Die österreichische Vertretungsbehörde kann bei der Organisation des Rücktransportes helfen, die Kosten dafür allerdings nicht übernehmen.

Für solche Fälle sollten daher eine private Reiseversicherung abgeschlossen und schon vor der Reise genaue Informationen über deren Leistungen eingeholt werden. Auch Bergungskosten müssen selbst bezahlt werden, wenn keine Reiseversicherung abgeschlossen wurde.

In manchen Ländern werden Rettungseinsätze – besonders Hubschraubereinsätze – erst nach Kostenübernahmegarantie eingeleitet. Wer beabsichtigt, an Expeditionsreisen, Hochgebirgstouren oder Ähnlichem in entlegene Gebiete teilzunehmen, sollte daher auf jeden Fall vorher die zuständige österreichische Botschaft kontaktieren und die Kontaktadresse sowie bestehende Versicherungsverträge bekannt geben.

Nähere Informationen zu Versicherungszuständigkeiten bei Unfällen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Online-Ratgeber und -Rechner

Kostenerstattung – Ärzte und Gesundheitsdienstleister (→ ÖGK)

Weiterführende Links

Österreichische Vertretungen (→ BMEIA)

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten