Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Gesundheit Österreich GmbH

Die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) ist das nationale Forschungs- und Planungsinstitut für das Gesundheitswesen.
Sie wurde am 1. August 2006 durch das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH (GÖGG) eingerichtet.

Der Bund ist Alleingesellschafter der GÖG. Er wird durch die Bundesministerin für Gesundheit/den Bundesminister für Gesundheit vertreten.

Hauptsächlich werden von der GÖG Studien erstellt und Berichte veröffentlicht.
Diese sind zum großen Teil kostenlos zum Download erhältlich.

Die GÖG umfasst folgende Geschäftsbereiche:

  • Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG)
  • Fonds Gesundes Österreich (FGÖ)
  • Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (BIQG)

Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG)

Im Auftrag des Bundes führt das ÖBIG Forschungs- und Planungsarbeiten durch. Weitere Aufgaben sind die Gestaltung des Berichtswesens und die Erstellung von Grundlagen für die Steuerung des Gesundheitswesens.

In Bezug auf Transplantationen führt das ÖBIG das Widerspruchsregister gegen die Organspende sowie das Stammzellenregister.

Fonds Gesundes Österreich (FGÖ)

Der FGÖ ist für Gesundheitsförderung und Prävention zuständig. Er entwickelt Aktivitäten und Kampagnen, die eine gesunde Lebensweise für Menschen in Österreich fördern, und unterstützt Projekte.

Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (BIQG)

Das BIQG führt regelmäßig Evaluierungen des österreichischen Qualitätssystems im Gesundheitswesen durch und ist bei der Entwicklung des Qualitätssystems unterstützend tätig.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH (GÖGG)

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz