Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Alternative Verträge – EU-Roaming

Die Vereinbarung alternativer Roamingtarife bzw. Roamingpakete ist erlaubt. Die Betreiberin/der Betreiber von Telekommunikationsdiensten muss jedoch darüber informieren, welche Vorteile bei der Wahl dieses vereinbarten im Vergleich zum regulierten Tarif verloren gehen. Ein Wechsel zu einem alternativen Roamingtarif und zurück zum regulierten Tarif muss jederzeit, kostenlos und innerhalb eines Tages durchgeführt werden. Eine Mindestvertragsdauer von zwei Monaten ist zulässig.

Tarif ohne Roaming

Betreiberinnen/Betreiber von Telekommunikationsdiensten müssen keine Roamingdienste anbieten. Zu einem Tarif ohne Roaming ist nachträglich eine Zubuchung von Roaming nicht mehr möglich. Wer sich für einen Tarif ohne Roaming entscheidet und später Roaming nutzen will, müsste einen Tarifwechsel vornehmen. Bei einer vereinbarten Mindestvertragsdauer ist das unter Umständen zum gewünschten Zeitpunkt nicht möglich oder mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Weitere Informationen zu Roaming (Allgemeine Informationen) und erlaubten Aufschlägen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

EU-Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzten in der Union (Neufassung)        

Letzte Aktualisierung: 8. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion