Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Meldung eines Arbeitsunfalls

Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss unverzüglich der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber bekannt geben:

  • jeden Arbeitsunfall,
  • jedes Ereignis, das beinahe zu einem Unfall geführt hätte,
  • jede von ihnen festgestellte ernste und unmittelbare Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit und
  • jeden an Schutzsystemen festgestellten Defekt.

Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber wiederum muss bei jedem Arbeitsunfall, durch den eine Person getötet oder schwer verletzt wurde, sofort das Arbeitsinspektorat (→ USP) verständigen, sofern keine Meldung an die Sicherheitsbehörden erfolgt ist.

Unabhängig davon muss jeder Arbeitsunfall, bei dem eine unfallversicherte Person getötet oder so verletzt wurde, dass sie/er mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeitsunfähig geworden ist, innerhalb von fünf Tagen dem zuständigen Träger der Unfallversicherung gemeldet werden.

Als Selbstständige/Selbstständiger achten Sie bitte darauf, nicht nur den Unfall einer bei Ihnen beschäftigten Person, sondern auch einen eigenen rechtzeitig beim Träger der Unfallversicherung zu melden.

Studierende sowie Schülerinnen/Schüler sollen einen Unfall der zuständigen Direktion melden. Schulen, Lehranstalten und Universitäten sind verpflichtet, jeden Arbeitsunfall, durch den eine unfallversicherte Person körperlich geschädigt oder getötet worden ist, längstens binnen fünf Tagen dem zuständigen Träger der Unfallversicherung zu melden.

Auf den Seiten der AUVA steht eine Online-Unfallmeldung zur Verfügung.   

Im Falle einer privaten Versicherung hat die Versicherungsnehmerin/der Versicherungsnehmer entsprechend den Bedingungen und um Leistungsfreiheit zu vermeiden, einen Unfall unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen und zwar auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist. Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.

Hinweis

Alle Studierenden sind im Rahmen eines mit der Versicherung "Wiener Städtische" abgeschlossenen Vertrags unfall- und haftpflichtversichert. Informationen dazu bietet die Österreichische Hochschülerschaft.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§ 363 Abs 1 und 4 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

Letzte Aktualisierung: 5. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz