Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Notversorgung

Für den Katastrophenfall sind alle österreichischen Hilfsorganisationen (z.B. → Rotes Kreuz, → Arbeiter-Samariter-Bund, Feuerwehren) ausgerüstet, Soforthilfe zu leisten. Diese beinhaltet neben der medizinischen Versorgung von Verletzten und der Verteilung von Hilfsgütern auch die psychologische Hilfe für Opfer und ihre Angehörigen.

Für die Trinkwassernotversorgung gibt es keine eindeutig rechtlich geregelte Zuständigkeit. Der Wasserversorger bzw. die Gemeinde sollte auch in Krisen- und Katastrophenzeiten entsprechende Maßnahmen für die Trinkwassernotversorgung setzen. Eine gewisse Eigenverantwortung der Bürgerin/des Bürgers (u.a. Bevorratung von mindestens zwei Litern Trinkwasser pro Person und Tag für mehrere Tage) sollte im Sinne der Vorsorge jedoch vorhanden sein.

Die österreichischen Feuerwehren leisten auch in Notsituationen umfassende technische Hilfe und setzen in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde erforderliche Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Menschen, Tiere und lebensnotwendige Sachgüter.

Das → Rote Kreuz, → der Arbeiter-Samariter-Bund und das Österreichische Bundesheer (→ BMLV) verfügen außerdem über Trinkwasseraufbereitungsanlagen.

Team Österreich (→ Ö3) organisiert bei Not- und Katastrophenfällen im Inland freiwillige Nachbarschaftshelferinnen/Nachbarschaftshelfer und koordiniert deren Einsatz mit der offiziellen Einsatzleitung. Eine Registrierung als freiwillige Helferin/freiwilliger Helfer ist auf den Seiten von Team Österreich (→ Ö3) möglich. Eine Verständigung über einen Hilfseinsatz erfolgt per SMS.

Bei der Katastrophenhilfe kann auch das Österreichische Bundesheer (→ BMLV) auf Anforderung ziviler Behörden im Rahmen von Assistenzeinsätzen unterstützen.

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres