Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

PDF signieren auf oesterreich.gv.at

PDFs online unterschreiben mit der ID Austria

Um rechtssicher elektronisch zu unterschreiben, gibt es verschiedene externe Anbieter:

A-Trust

  • Unterschrift frei platzieren
  • Signaturerstellung mit ID Austria
  • Unterstützung nicht sichtbarer Unterschriften
  • Signiertes Dokument per E-Mail versenden
  • ID Austria (→ A-Trust)

Barrierefreie Positionierung

  • Unterschrift barrierefrei positionieren
  • Optionale automatische Positionierung
  • Unterstützung von ID Austria
  • Positionierung von Signaturen über QR-Codes
  • Kostenlose PDF-Signatur (→ EGIZ)

Primesign

  • Unterschrift frei im Dokument platzieren
  • Optionale automatische Positionierung
  • ID Austria sowie andere Signaturanbieter
  • Online-Unterschriftenmappe verwalten
  • Dokument per E-Mail zur Unterschrift vorlegen 
  • Dokumente teilen
  • Unterstützung nicht sichtbarer Unterschriften
  • Positionierung von Signaturen über QR-Codes (kommerzielle Version)
  • Verfügbar in deutscher und englischer Version
  • primesign (→ Cryptas)

Sproof sign

  • Unterschrift frei platzieren
  • Signaturerstellung mit ID Austria
  • Dokument anderen Personen zur Unterschrift vorlegen
  • Verfügbar in deutscher und englischer Version
  • sproof sign (→ sproof)

Unterschrift online überprüfen

Die RTR bietet die Möglichkeit, die Gültigkeit einer elektronischen Signatur kostenlos zu überprüfen.

Der Signaturprüfdienst der RTR ist eine Webanwendung, mit der sich elektronische Signaturen auch ohne die Installation spezieller Software prüfen lassen. Dabei werden Signaturen in den international genormten Formaten XAdESCAdESPAdESXMLDSIG und CMS ebenso unterstützt wie die früher in österreichischen E-Government-Anwendungen eingesetzten Formate (PDF-AS).

Weiterführende Links

Unterschrift elektronisch prüfen (→ RTR)

Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt