Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Bevölkerungswarnung

Damit die Bevölkerung im Notfall rasch informiert und gewarnt werden kann, haben Bund und Bundesländer ein gemeinsames Warn- und Alarmsystem aufgebaut. Mehr als 8.300 Sirenen stehen dafür zur Verfügung. Neu ist das Bevölkerungswarnsystem "AT-Alert".

Sirenenwarnsystem

Zuständig für die österreichweite Aktivierung der Sirenen ist die Bundeswarnzentrale im Lagezentrum des Bundesministeriums für Inneres, die länderweite Aktivierung erfolgt durch die Landeswarnzentralen.

Achtung

Jedes Jahr findet am ersten Samstag im Oktober zwischen 12 und 13 Uhr in ganz Österreich ein Zivilschutz-Probealarm statt. Dieser ist kein Hinweis auf drohende Gefahr! Auch das Feuerwehrsignal (dreimal 15 Sekunden Dauerton) bedeutet keine Warnung der Bevölkerung!

Für Gefahren jeder Art gibt es die folgenden Signale:

  • WARNUNG – Gleichbleibender Dauerton für drei Minuten
Sirenenalarm gleichbleibender Dauerton für drei Minuten

Herannahende Gefahr!

Radio oder Fernseher (ORF) einschalten bzw. sich im Internet (www.orf.at) informieren, Verhaltensmaßnahmen beachten.

  • ALARM - Auf- und abschwellender Ton für eine Minute
Sirenenalarm auf- und abschwellender Ton für eine Minute

Gefahr!

Schützende Bereiche bzw. Räumlichkeiten aufsuchen, über Radio oder Fernsehen (ORF) bzw. Internet (www.orf.at) durchgegebene Verhaltensmaßnahmen befolgen.

  • ENTWARNUNG – Gleichbleibender Dauerton für eine Minute
Sirenenalarm Entwarnung gleichbleibender Dauerton für eine Minute

Ende der Gefahr.

Weitere Hinweise über Radio oder Fernsehen (ORF) bzw. Internet (www.orf.at) beachten.

  • Weitere Signale
Sirenenprobe

Grafik-Quelle: Österreichischer Zivilschutzverband

Das Alarmsignal der Feuerwehr ertönt dreimal 15 Sekunden und die Sirenenprobe findet jeden Samstag um 12 Uhr (außer in Wien) statt.

"AT-Alert" – Meldung über Mobiltelefon

Zusätzlich kann eine Information oder Warnung der Bevölkerung über das Bevölkerungswarnsystem "AT-Alert" erfolgen. AT-Alert basiert auf der Mobilfunktechnologie "Cell Broadcast" und gewährleistet aufgrund der Funktionsweise komplette Anonymität. Es werden keine personenbezogenen Daten abgefragt oder genutzt.

AT-Alert ist als Ergänzung zu den Sirenen zu sehen und wird dieses bewährte Warnsystem nicht ersetzen. Ziel dieses zusätzlichen Warnkanals ist es, im Anlassfall möglichst viele betroffene Menschen direkt über ihr Mobiltelefon zu erreichen. AT-Alert wird in Österreich daher flächendeckend zum Einsatz kommen.

Für den Empfang von Meldungen über AT-Alert ist keine Anmeldung oder kein Download einer App erforderlich. Sie erhalten Meldungen automatisch, wenn Sie sich mit einem empfangstauglichen Gerät in einem bewarnten Gebiet befinden. Bitte informieren Sie sich, ob Ihr Mobiltelefon für AT-Alert geeignet ist und überprüfen Sie die Einstellungen auf Ihrem Endgerät, um AT-Alert-Meldungen zu empfangen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 26. September 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres