Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Entschließung

Entschließungen sind Rechtsakte der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten, des Nationalrates oder des Bundesrates.

Der Nationalrat und der Bundesrat können der Form nach Entschließungen (Resolutionsrecht) fassen, um Wünsche über die Ausübung der Vollziehung zu äußern. Entschließungen können insbesondere durch selbständige Anträge (durch mindestens fünf Abgeordnete zum Nationalrat, mindestens drei Mitglieder des Bundesrates) oder von Ausschüssen eingebracht werden. Eine Entschließung ist auch im Zuge einer Debatte durch einen unselbständigen Antrag möglich. Inhalte und Anliegen von Entschließungen sind sehr unterschiedlich. Durch Entschließungen kann z.B. die Bundesregierung zu politischen Maßnahmen oder zur Vorlage eines Gesetzesentwurf aufgefordert werden.

Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident übt viele Amtshandlungen durch Entschließungen aus, die Ernennung der Bundesregierung, die Auflösung des Nationalrats oder die Verleihung von Ehrentiteln. Viele Entschließungen bedürfen eines Vorschlags der Bundesregierung oder einer Bundesministerin/eines Bundesministers und darüber hinaus der Gegenzeichnung durch die Bundeskanzlerin/den Bundeskanzler oder einer Bundesministerin/eines Bundesministers.

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion