Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Niederösterreich
Ermäßigungen des Bundeslandes Niederösterreich
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Niederösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2024 für die Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
Zuständige Stelle:
Amt der niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)
Landhaus 1, Haus 14
3109 St. Pölten
Telefon: +43 2742/9005-16341
Fax: +43 2742/9005-16220
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Website zum Heizkostenzuschuss (→ Amt der NÖ Landesregierung)
Notruftelefon
Das Notruftelefon bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können.
Zuständige Stelle:
Amt der niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Soziales
Landhaus 1, Haus 14
3109 St. Pölten
Telefon: +43 2742/9005-9005
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Website zum Notruftelefon (→ Amt der NÖ Landesregierung)
Anschlüsse folgender Anbieter werden durch das Land NÖ gefördert:
- → NÖ Hilfswerk
- → NÖ Volkshilfe
- → Caritas der Diözese St. Pölten
- → Caritas der Erzdiözese Wien
- → Österreichisches Rotes Kreuz
Kosten:
- einmalige Anschlussgebühr
- monatliche Miete, außer bei Gewährung eines Mietkostenzuschusses
Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Bezieherin/Bezieher von Pflegegeld
- Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
- Bestätigung des Hausarztes über Notwendigkeit eines Notruftelefons
- Bezug des Notruftelefons bei einem der oben angeführten Anbieter
Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.
Ermäßigungen der Stadt St. Pölten
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Arbeitslose
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
Zuständige Stelle:
Caritas St. Pölten
Hasnerstraße 4
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742/8440
E-Mail: info@stpoelten.caritas.at
Website zum Kulturpass (→ Caritas)
Essen auf Rädern
Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.
Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.
Zuständige Stelle:
Sozialhilfe
Heßstraße 6, 2. Stock, Zimmer 5
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742 333/2566
E-Mail: sozialhilfe@st-poelten.gv.at
Auskünfte und Anmeldungen:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 11:30 Uhr
Website zur Aktion "Essen auf Rädern" (→ st-poelten.at)
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