Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Volksanwaltschaft

Die Volksanwaltschaft kontrolliert die öffentliche Verwaltung und fördert und schützt die Einhaltung von Menschenrechten. Sie prüft Behörden, Ämter und Dienststellen des Bundes, der Länder und Gemeinden. Die Volksanwaltschaft kümmert sich um Beschwerden von Bürgerinnen/Bürgern und prüft, ob die Verwaltung im Rahmen der Gesetze handelt und dabei Menschenrechtsstandards einhält.

Kontakt

Name Kontaktdaten Informationen zur Ombudsstelle 
Volksanwaltschaft  Volksanwaltschaft
Singerstraße 17
Postfach 20
1015 Wien
kostenlose Servicenummer: +43 800 223 223 (werktags von 8 bis 16 Uhr)
Telefon: +43 1 515 05-0
Fax: +43 1 515 05-150 / -190
E-Mail: post@volksanwaltschaft.gv.at 

Informationen zur Volksanwaltschaft

Broschüre "Ihr Recht auf gute Verwaltung"


Landesvolksanwaltschaft Tirol 
Büro Landesvolksanwältin
Meraner Straße 5
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 508 3052
Fax: +43 512 508 743055
E-Mail: buero.lva@tirol.gv.at
Informationen zur Landesvolksanwaltschaft Tirol

Landesvolksanwaltschaft Vorarlberg
Landesvolksanwalt Vorarlberg
Landwehrstraße 1
6900 Bregenz
Telefon: +43 5574 47027
Fax: +43 5574 47028
E-Mail: buero@landesvolksanwalt.at
Informationen zur Landesvolksanwaltschaft Vorarlberg

The International Ombudsman Institute
 

General Secretariat
c/o Austrian Ombudsman Board

Singerstrasse 17
A-1015 Vienna, P.O. Box 20
Telefon: +43 1 512 93 88
Fax: +43 1 512 93 88 200
E-Mail: ioi@volksanw.gv.at

Informationen zu International Ombudsman Institute

Brochure "International Ombudsman Institute"
Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion