Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Campen
Aktuelle Informationen zu Campen, Zelten im Wald, Campieren außerhalb des Waldbereichs
Für ganz Österreich einheitlich geregelt ist das Campen bzw. Zelten im Wald: Der Wald darf zwar grundsätzlich zu Erholungszwecken betreten werden, eine "Benutzung" des Waldes durch z.B. Lagern bei Dunkelheit oder Zelten ist jedoch ausdrücklich verboten. Erlaubt ist das Zelten im Wald nur dann, wenn die Zustimmung der Waldeigentümerin/des Waldeigentümers vorliegt bzw. eingeholt wird. Detaillierte Informationen zum Thema "Campen im Wald" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Das Campieren außerhalb des Waldbereichs hingegen ist in Österreich nicht einheitlich geregelt. Vorschriften z.B. zum Campen außerhalb von Campingplätzen oder zum Abstellen von Wohnmobilen und Wohnwagen finden sich vor allem in einzelnen Landesgesetzen (jedoch nicht in allen Bundesländern). In diesen werden teilweise auch die Gemeindevertretungen ermächtigt, Verordnungen in Bezug auf das Campieren zu erlassen. So bestimmen viele dieser Verordnungen, an welchen Orten der jeweiligen Gemeinde das Campen außerhalb von Campingplätzen erlaubt bzw. verboten ist.
Im Folgenden finden sich Links zu den allgemeinen Regelungen der einzelnen Bundesländer:
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion