Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
E-Mail Benachrichtigung
Wird eine neue Nachricht in Mein Postkorb zugestellt, wird die betroffene Person bzw. das Unternehmen per E-Mail darüber benachrichtigt. Die E-Mail-Adressen, an welche diese Benachrichtigung geschickt wird, können in den Einstellungen von Mein Postkorb eingesehen und geändert werden.
Verständigung über die Bereithaltung eines behördlichen Dokuments zur Abholung
Der Inhalt der E-Mail Benachrichtigung ist in der Zustellformularverordnung geregelt und enthält Informationen über
1. die Absenderin/den Absender der Zustellung,
2. die Geschäftszahl (sofern vorhanden),
3. die eindeutige ID der Nachricht,
4. die Empfängerin/den Empfänger der Zustellung,
5. die Zustellqualität (handelt es sich um eine Zustellung mit Zustellnachweis, kann diese ausschließlich unter Verwendung der ID Austria oder EU-Login abgeholt werden. Melden Sie sich dazu bitte mittels ID Austria oder EU-Login in "Mein Postkorb" unter oesterreich.gv.at für Personen oder unter usp.gv.at für Unternehmen bzw. Behörden an. Handelt es sich um eine Zustellung ohne Zustellnachweis, kann diese auch mittels FON-/USP-Kennung abgeholt werden)
6. Datum und Uhrzeit der ersten bzw. zweiten E-Mail Benachrichtigung,
7. wo die Zustellung abzuholen ist (in Mein Postkorb unter oesterreich.gv.at für Personen oder unter usp.gv.at für Unternehmen bzw. Behörden),
8. das Ende der Abholfrist,
9. die Elektronische Signatur des Anzeigemoduls (Mein Postkorb), um den Aussteller der E-Mail-Verständigung identifizieren zu können.
Hinweis
Nach Ablauf der Abholfrist wird das Dokument unwiderruflich gelöscht. Bitte wenden Sie sich an den ursprünglichen Absender sollten Sie Fragen zum Inhalt der Zustellung haben.
Im Anschluss an die elektronische Signatur sind weitere Informationen zur Zustellung angeführt, beispielsweise was im Falle einer Zustellung mit Zustellnachweis (Verständigungszeitpunkte, Zustellzeitpunkt, Abholung nur mit ID Austria oder EU-Login) oder ohne Zustellnachweis (gilt als zugestellt, wenn die Nachricht in Mein Postkorb zur Abholung vorhanden ist) zu beachten ist. Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
Rechtsgrundlagen
Zustellformularverordnung (ZustFormV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt