Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Allgemeines zum Reisen
Vorbereitung
Weitere umfangreiche Reiseinformationen, die für die Vorbereitung des Urlaubs wichtig sein könnten, finden sich auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten. Zu den meisten Ländern/Regionen der Erde wurden folgende Informationen gesammelt:
- Basisdaten
- Sicherheitsstufe
- Aktuelle Hinweise
- Sicherheit und Kriminalität
- Ein- und Ausreisebestimmungen
- Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen
- Gesundheit/Impfungen
- Verkehr und Klima
- Besondere Bestimmungen
- Zuständige Vertretungsbehörden
Für zusätzliche Informationen zu einer Reisedestination oder sonstige Fragen bezüglich einer Auslandsreise steht das Bürgerservice des BMEIA unter der Telefonnummer 05 01150 - 3775 zur Verfügung (vom Ausland: +43 1 90115 - 3775). Bei Notfällen im Ausland ist das Außenministerium unter folgender Rufnummer rund um die Uhr erreichbar: 05 01150 - 4411 (vom Ausland: +43 1 90115 - 4411).
Tipp
Auslandsreisen können für Notfälle online über die Auslandsregistrierung (→ BMEIA) oder in der Auslandsservice-App (→ BMEIA) des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten registriert werden.
Bürgerinnen/Bürger von EU-Staaten genießen auch bei Reisen außerhalb der EU konsularischen Schutz. Gibt es in dem jeweiligen Land keine österreichische Vertretungsbehörde, können sich österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger im Notfall (z.B. Todesfall, schwere Erkrankung, Gewaltverbrechen, Inhaftierung) grundsätzlich an die Botschaft jedes anderen EU-Mitgliedstaates wenden. Diese muss dann konsularischen Schutz unter denselben Bedingungen wie für Staatsangehörige des eigenen Landes gewähren.
Pauschalreisen
Um Reisebürokundinnen/Reisebürokunden Sicherheit zu geben, informiert das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft auf seinen Seiten über die Pauschalreiserichtlinie. In Österreich niedergelassene Unternehmen, die der Absicherungspflicht unterliegende Pauschalreisen veranstalten oder verbundene Reiseleistungen vermitteln, benötigen eine Reiseleistungsausübungsberechtigung, die in das GISA eingetragen wird. Die entsprechenden Informationen stehen über das GISA öffentlich und kostenfrei zur Verfügung und können über eine GISA-Abfrage eingesehen werden.
Im Fall der Insolvenz (→ USP) eines Reiseleistungsausübungsberechtigten hat die Kundin/der Kunde ein gesetzliches Anrecht darauf, bereits entrichtete Zahlungen (Anzahlungen und Restzahlungen) rückerstattet zu bekommen, soweit die Reiseleistungen gänzlich oder teilweise nicht erbracht werden oder der Leistungserbringer von der Reisenden/vom Reisenden deren Bezahlung verlangt. Weiters sind auch die notwendigen Aufwendungen für die Rückreise vom Urlaubsort und – falls erforderlich – die Kosten von Unterkünften vor der Rückbeförderung, die infolge der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – im Falle der Verantwortlichkeit für die Beförderung von Personen – des Vermittlers verbundener Reiseleistungen entstanden sind, rückzuerstatten und gegebenenfalls auch die notwendigen Kosten für die Fortsetzung der Pauschalreise oder der vermittelten verbundenen Reiseleistung.
Reiseleistungsausübungsberechtigte dürfen
- Kundengelder frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise entgegennehmen und
- Kundengelder in Höhe von mehr als 20 Prozent des Reisepreises nicht früher als 20 Tage vor Reiseantritt übernehmen; dies gilt nicht für Reiseleistungsausübungsberechtigte, die eine betragsmäßig unbeschränkte Risikoabdeckung gemeldet haben.
Informationen über die für den einzelnen Reiseleistungsausübungsberechtigten zur Anwendung gelangenden Zahlungsmodalitäten können über eine GISA-Abfrage eingesehen werden.
Einfuhr von Bargeld, Waren und Kfz
- Innerhalb der EU besteht eine Anmeldepflicht für Reisende, die Bargeld in der Höhe von 10.000 Euro und mehr mitführen. Barmittel ab 10.000 Euro bzw. Fremdwährungen in der entsprechenden Höhe müssen bei der Einreise in bzw. bei der Ausreise aus EU-Mitgliedstaaten bei den Zollbehörden gemeldet werden.
- Auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen sind Informationen über die Abgabenfreiheit von Waren, die von einer Reise nach Österreich mitgebracht werden können, und weitere abgabenfreie Einfuhrmöglichkeiten (z.B. über Übersiedlungsgut) erhältlich.
- Die Vorgangsweise und die Abgabenbelastung bei Kraftfahrzeugimporten aus der EU oder aus EU-Drittstaaten sind ebenfalls auf dieser Homepage beschrieben. Es empfiehlt sich, auch die Erläuterungen zur Normverbrauchsabgabe (NoVA) zu beachten.
Weiterführende Links
- Reiseveranstalter (→ BMAW)
- Länderspezifische Reiseinformationen (→ BMEIA)
- Auslandsservice (→ BMEIA)
- Mitnahme von Bargeld (→ BMF)
- Zoll – Reise (→ BMF)
- Zollfolder (→ BMF)
- Steuern – Kraftfahrzeuge (→ BMF)
- Reisen (→ Your Europe)
- Bundesministerium für Finanzen
- Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft