Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Hochwasser-Hilfe
- Bundesländer
- Familienhärteausgleich-Hochwasserhilfe
- Katastrophen-Hotlines von Versicherungen
- Steuerliche Maßnahmen bei Katastrophenschäden
- Freiwilligenhilfe "Team Österreich"
Bundesländer
Burgenland
→ Amt der Burgenländischen Landesregierung
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: 057 600 - 0
E-Mail: anbringen@bgld.gv.at
Kärnten
→ Amt der Kärntner Landesregierung
Rosenegger Straße 20
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: 05 0536 13074
E-Mail: abt3.katastrophenschutz@ktn.gv.at
Niederösterreich
→ Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz
Langenlebarner Strasse 106
3430 Tulln
Tel.: 02742 9005 - 13352
E-Mail: post.ivw4@noel.gv.at
Oberösterreich
→ Bürgerservice des Landes Oberösterreich
Landhausplatz 1
4021 Linz
Tel.: 0732 77 20 - 0
E-Mail: buergerservice@ooe.gv.at
Salzburg
→ Amt der Salzburger Landesregierung
5010 Salzburg
Postfach 527
Tel.: 0662 8042 - 0
E-Mail: post@salzburg.gv.at
Steiermark
→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
Wartingergasse 43
8010 Graz
Tel.: 0316 877 - 2025
E-Mail: abteilung14@stmk.gv.at
Tirol
→ Amt der Tiroler Landesregierung
Herrengasse 3
6020 Innsbruck
Tel.: 0512 508 4202
E-Mail: post@tirol.gv.at
Vorarlberg
→ Amt der Vorarlberger Landesregierung
Josef-Huter-Straße 35
6900 Bregenz
Tel.: 05574 511 27405
E-Mail: wasserwirtschaft@vorarlberg.at
Wien
→ Stadtservice Wien
Rathausstraße 2, 6. Stock
1010 Wien
Tel.: 01 - 4000 4001
E-Mail: stadtservice@post.wien.gv.at
Familienhärteausgleich-Hochwasserhilfe
Familienhärteausgleich-Hochwasserhilfe (→ BKA)
Untere Donaustraße 13 - 15
1020 Wien
Tel.: 01 531 15 - 0
E-Mail: familienhilfe@bka.gv.at
Katastrophen-Hotlines von Versicherungen
- → UNIQA: 050 677 670
- → Wiener Städtische: 050 350 350
- → Generali: 0800 20 444 00
- → Wüstenrot: 057070 827
- → Zürich: 050 1255 1255
Steuerliche Maßnahmen bei Katastrophenschäden
Für Betroffene gibt es steuerliche Erleichterungen und Befreiungen. Diese bestehen im Bereich der Ertragsteuern, der Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben, der Steuernachzahlungen und im Bereich der Grunderwerbsteuer. Angesichts der jüngsten schweren Unwetter stehen den betroffenen Bürgerinnen/Bürgern steuerliche und abgabenrechtliche Erleichterungen zur Verfügung, um die finanziellen Belastungen zu mildern. Das Finanzministerium hat die wichtigsten Eckpunkte hinsichtlich der steuerlichen Erleichterungen in einer Information zusammengefasst und veröffentlicht: Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024 (→ BMF)
Freiwilligenhilfe "Team Österreich"
"→ Team Österreich" organisiert bei Not- und Katastrophenfällen im Inland freiwillige Nachbarschaftshelferinnen/Nachbarschaftshelfer und koordiniert deren Einsatz mit der offiziellen Einsatzleitung. Eine Registrierung als freiwillige Helferin/freiwilliger Helfer ist auf den Seiten von "→ Team Österreich" möglich. Eine Verständigung über einen Hilfseinsatz erfolgt per SMS.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion