Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Verhalten bei Unwetter
Vor dem Unwetter
- Alle Türen, Fenster und sonstige Öffnungen an Haus und Wohnung schließen
- Auto – wenn möglich – in die Garage stellen und im Freien stehende Gegenstände ins Haus bringen
- Rechtzeitig bewegliche Gegenstände im Freien sichern
- Outdooraktivitäten insbesondere im alpinen Gelände vermeiden
- Gewässer sowie Alleen, Parks mit Baumbestand und Wälder verlassen
- Vorkehrungen für mögliche Stromausfälle treffen
Achtung
Fahrzeuge und Gegenstände nicht in tieferliegenden Garagen abstellen.
- Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte die Fahrt unterbrechen und ein Gebäude aufsuchen. Das Auto sollte nicht unter Bäumen oder unmittelbar bei Häusern abgestellt werden. Überflutete Unterführungen und Gräben sind zu meiden.
Während des Unwetters
- Im Haus bleiben und unbedingt alle Aktivitäten im Freien vermeiden
- Bei Schäden über den Notruf Feuerwehr oder Polizei rufen und das Gespräch aufgrund eines eventuell hohen Aufkommens von Notrufen nach Möglichkeit kurz halten
Aufgrund eines möglichen großen Schadensausmaßes eines Unwetters und dadurch bedingter hoher Zahl an Einsätzen kann sich das Eintreffen der Einsatzkräfte verzögern.
Nach dem Unwetter
- Radio einschalten, um aktuelle Informationen zu erhalten
- Einen Mindestabstand von zehn Metern zu am Boden liegenden oder abgerissenen Stromleitungen einhalten
- Abstand zu Wildbächen, Fließgewässern und überfluteten Flächen halten
- Unnötige Fahrten mit dem Auto vermeiden
- Haus auf Schäden überprüfen und den eventuell entstandenen Schaden umgehend der Versicherung bzw. Gemeinde melden
- Nach sehr starken Schneefällen: vor allem Gebäude mit Flachdächern auf ihre Belastbarkeit überprüfen und diese gegebenenfalls frei schaufeln – sofern das gefahrlos möglich ist; andernfalls bei drohender Einsturzgefahr die Feuerwehr verständigen!
Weiterführende Links
Safety Ratgeber – Wetterbedingte Naturgefahren (→ Niederösterreichischer Zivilschutzverband)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres