Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Inlineskates/Rollschuhe

Wo und ab welchem Alter darf ich mit Inlineskates/Rollschuhen unterwegs sein?

Allgemeines

Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.

Benützung

Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.

Alter

Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

Rechtsgrundlagen

§ 88a Straßenverkehrsordnung (StVO)

Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie