Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Tirol
Ermäßigungen des Bundeslandes Tirol
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Tirol. Der Antrag kann zwischen März und Ende September bei der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde gestellt werden.
Website zum Heizkostenzuschuss (→ Amt der Tiroler Landesregierung)
Verkehrsverbund Tirol (VVT)
Seniorinnen/Senioren ab 65 Jahren bzw. ab 75 Jahren (weitere Vergünstigung) erhalten ermäßigte Tarife für VVT Tickets.
Zuständige Stelle:
VVT Kunden Center
Sterzinger Straße 3
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 561 616
E-Mail: info@vvt.at
Website zum Verkehrsverbund Tirol (→ VVT)
Kulturpass
Mit dem Kulturpass wird es einkommensschwachen Personen ermöglicht am kulturellen Leben teilzunehmen.
Antragsberechtigt sind:
- Menschen, die Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bedarfsorientierte Mindestsicherung BMS, Mindestpension bzw. Ausgleichszulage beziehen
- Asylwerberinnen/Asylwerber,
- Studierende, die aktuell Unterstützung aus dem Sozialtopf des Rektors erhalten,
- sowie Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Tiroler Sozialeinrichtungen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas, Katholische Familienverband Tirol, Diakonie etc.
Zuständige Stelle:
Abteilung Kultur
Michael-Gaismair-Straße 1
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 508 3752
E-Mail: kultur@tirol.gv.at
Website zum Kulturpass Tirol (→ Amt der Tiroler Landesregierung)
Ermäßigungen der Stadt Innsbruck
Seniorenausweis der Stadt Innsbruck
Seniorinnen/Senioren (ab 60 Jahren oder bei Bezug einer Ausgleichszulage) mit Hauptwohnsitz in Innsbruck haben die Möglichkeit sich einen Seniorenausweis ausstellen zu lassen, der unter anderem zu folgenden Vergünstigungen berechtigt: Stadtbücherei, Städtische Bäder, Bergbahnen etc.
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Lichtbildausweis
- Evtl. Berechtigungsausweis
- Nachweis Ausgleichszulage
Zuständige Stelle:
Bürgerservice und Fundwesen
Maria-Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 5360/1000
E-Mail: post.buergerservice@innsbruck.gv.at
Website zum Seniorenausweis der Stadt Innsbruck (→ Landeshauptstadt Innsbruck)
Innsbrucker Verkehrsbetriebe
Für Seniorinnen/Senioren ab 63 Jahren mit Altersnachweis, Seniorenausweis der Stadt Innsbruck oder ÖBB-Vorteilscard "Senior" gibt es ermäßigte Tarife auf Tickets der Innsbrucker Verkehrsbetriebe.
Zuständige Stelle:
IVB-Kundencenter
Stainerstraße 2
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 53 07-500
E-Mail: office@ivb.at
Website zu den Innsbrucker Verkehrsbetrieben (→ IVB)
Förderaktion zum Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen
Die Stadt Innsbruck fördert den Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen mit dem Ziel, den Verbleib älterer Menschen und Menschen mit Behinderung in ihren eigenen vier Wänden möglichst lange sicher zu stellen.
Zuständige Stelle:
Wohnbau-Förderungen, Schlichtungsstelle II
Maria-Theresien-Straße 18 (2. Stock)
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 5360 8021
E-Mail: post.wohnbaufoerderung@innsbruck.gv.at
Website zur Förderaktion (→ Landeshauptstadt Innsbruck)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion