Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben S
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/ |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
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Sallingberg |
keine Vorgaben |
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Scheiblingkirchen-Thernberg |
Empfehlung |
Rasenmähen |
erlaubt:
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Schönkirchen-Reyersdorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Schrems |
Verordnung |
Betrieb von stark lärmenden Haus- und Gartengeräten in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern, bzw. Rasenmähern, Häckslern, Kreis-, Band- oder Kettensägen, usw. |
verboten:
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zusätzlich: Betrieb von ferngesteuerten, mit Verbrennungsmotoren ausgestatteten Modellen von Fluggeräten, Schiffen und Autos außerhalb des Ortsgebietes |
verboten:
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Schwadorf | Verordnung | Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmäher, Motorpumpen, Motor- und Kreissägen und ähnliche Geräte |
verboten:
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Schwarzau am Steinfeld | Verordnung |
Inbetriebnahme von Rasenmähern und anderen lärmverursachenden Maschinen wie z.B. Kreissägen, Kettensägen, Häckslern, Heckenscheren udgl. |
verboten:
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Schwarzenbach an der Pielach | Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
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Schwechat | Verordnung |
Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten |
verboten:
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Schweiggers | keine Vorgaben |
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Seebenstein | Empfehlung |
Rasenmähen, Holz schneiden udgl. |
zu unterlassen: während der Sommermonate Juli und August:
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Seitenstetten | Empfehlung |
Verwendung und Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen und sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Ketten- und Kreissägen |
zu unterlassen:
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Semmering | Verordnung |
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeit
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verboten:
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Senftenberg | Verordnung | Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Haus- und Gartenpflege |
verboten:
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Sieghartskirchen | Verordnung |
Rasenmähen |
verboten
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Sierndorf | keine Vorgaben | ||
Sigmundsherberg |
keine Vorgaben |
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Sitzenberg-Reidling |
Empfehlung |
Rasenmähen mit lärmverursachenden Mähern |
zu unterlassen:
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Sitzendorf an der Schmida |
keine Vorgaben |
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Sooß |
keine Vorgaben |
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Spillern |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
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St. Andrä-Wördern |
Verordnung |
Arbeiten, die Lärm und Erschütterungen erzeugen, insbesondere Rasenmähen sowie die Inbetriebnahme von geräuschvollen Maschinen und motorbetriebenen Geräten, deren Lärm als besonders störend empfunden wird, im Besonderen durch Rasenmäher ausgenommen: Betriebe landwirtschaftlicher und gewerblicher Art, sofern die Tätigkeiten im Rahmen der Betriebsanlage erfolgen |
verboten:
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St. Bernhard-Frauenhofen |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
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St. Georgen am Ybbsfelde |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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St. Leonhard am Forst |
Verordnung |
Verwendung von elektrisch- und benzinbetriebenen Rasenmähern |
verboten:
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St. Leonhard am Hornerwald |
keine Vorgaben |
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St. Martin |
keine Vorgaben |
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St. Martin-Karlsbach |
Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense u.ä.), sowie der Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien, sowie lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerblichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeit geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden |
verboten:
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St. Pantaleon-Erla |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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St. Pölten |
Verordnung |
Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen, z.B. Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Motorsägen und ähnlichen Geräten |
verboten:
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St. Valentin |
Verordnung |
Betrieb von Motor- und Elektrogeräten ( z.B. Rasenmäher, Baumaschinen, Kreissägen, Kompressoren, Hochdruckreiniger usw.) in Wohngebieten |
verboten:
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St. Veit an der Gölsen |
Verordnung |
Benützung von Rasenmähern, Kreissägen und von Garten- und Arbeitsgeräten mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher) sowie Ausklopfen von Teppichen, Decken udgl. |
verboten:
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Statzendorf |
keine Vorgaben |
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Stössing |
keine Vorgaben |
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Straß im Straßertale |
keine Vorgaben |
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Strasshof an der Nordbahn |
Verordnung |
Verwendung von kraftstoff- und elektromotorbetriebenen Arbeitsgeräten im Freien, mit Ausnahme von Schneefräsen |
erlaubt:
verboten:
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Stratzing |
keine Vorgaben |
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion