Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Abfallwirtschaft in Wien
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Restmüllgefäße
Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer, Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer oder bevollmächtigte Hausverwaltungen können bei Bedarf Restmüllgefäße bei der zuständigen Stelle bestellen oder abbestellen.
Altpapiergefäße, Biotonne
Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer, bevollmächtigte Hausverwaltungen oder Vertretungen wie Kleingartenobleute können bei Bedarf Altpapiergefäße oder Biotonnen bei der zuständigen Stelle bestellen.
Betroffene
Restmüllgefäße
- Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer
- Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
- bevollmächtigte Hausverwaltungen
Altpapiergefäße, Biotonne
- Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
- bevollmächtigte Hausverwaltungen oder Vertretungen wie Kleingartenobleute
Voraussetzungen
Altpapiergefäße
Altpapiergefäße werden nur in Häusern bzw. Hausanlagen ab mindestens drei Wohneinheiten zur Verfügung gestellt.
Biotonne
Die zuständige Stelle stellt eine kostenlose Biotonne zu Verfügung, wenn
- auf dem betreffenden Grundstück eine entsprechend große Grünfläche vorhanden ist und
- ein Restmüllbehälter der zuständigen Stelle vorhanden ist.
Für Kleingarten- und Siedlungsanlagen gibt es eigene Bestimmungen.
In der Biotonne werden Gartenabfälle und ungewürzte und ungekochte Obst- und Gemüseabfälle aus der Küche, aber keine Speisereste gesammelt.
Betroffene Personen können für ein Grundstück eine zweite Biotonne bestellen, wenn die Gartenfläche größer als 1.000 Quadratmeter ist.
Zuständige Stelle
Magistratsabteilung 48 (→ MA 48)
Verfahrensablauf
Eine Bestellung, Abbestellung oder eine Veränderung von Gefäßen (Behältergröße, Behälteranzahl, Anzahl der Entleerungen) kann nur in Form eines Antrags durch die betroffenen Personen erfolgen.
Der Antrag kann online erledigt werden.
Die Erledigung durch die zuständige Stelle erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung.
Erforderliche Unterlagen
Restmüllgefäße
Eigentumsnachweis oder Vollmacht
Altpapiergefäße, Biotonne
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Kosten
- Erstaufstellung der Gefäße: kostenlos
- Abholung von Restmüll:
kostenpflichtig laut Tarifübersicht "Hausmüllgebühren" - Änderung der Anzahl der Restmüllgefäße oder des Entleerungsintervalles:
14,30 Euro Bundesabgabe sowie bei Stattgebung zusätzlich 6,54 Euro Verwaltungsabgabe - Entleerung von Altpapiergefäßen und Biotonne: kostenlos
Zusätzliche Informationen
Die Biotonnen werden während der Vegetationsperiode wöchentlich entleert. In den Wintermonaten werden die Biotonnen 14-tägig entleert.
Weiterführende Links
- Hausmüllgebühren – Tarifübersicht (→ MA 48)
- Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (→ MA 48)
- Abfall und Müllentsorgung – Amtswege (→ MA 48)
- Mülltrennung und Müllvermeidung
Rechtsgrundlagen
Wiener Abfallwirtschaftsgesetz (Wr. AWG)
Zum Formular
- Restmüllgefäße – Bestellung/Abbestellung – Antrag (→ MA 48)
- Restmüllgefäße – Änderung der Behälteranzahl oder der Anzahl der Entleerungen (→ MA 48)
- Altpapiergefäße – Bestellung/Abbestellung (→ MA 48)
- Biotonne – Bestellung/Abbestellung (→ MA 48)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion